Probleobeschreibung/Begründung
Der Haupt- und Finanzausschuß erörterte in seiner Sitzung am 03.12.1991 die Frage hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur. Dieser Diskussion lag der in der Beschlußvorlage vom 15.11.1991 (Drucksache-Nr. 278/1991) dargestellte Sachverhalt zugrunde.
Der Haupt- und Finanzausschuß entschied einstimmig, eine Entscheidung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Kommunal aufsicht - wurde mit Schreiben vom 02.01.1992 vom Inhalt der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses in Kenntnis gesetzt. In einer Stellungnahme vom 21.02.1992 teilte die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Kommunal aufsicht - mit, daß man die Prüfungsfeststellung noch nicht als erledigt ansehe. Man sei übereinstimmend mit dem Rechnungshof der Auffassung, daß der Stadtrat von Montabaur eine abschließende Entscheidung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren herbeiführen sollte.
Aufgrund einer persönlichen Unterredung zwischen Landrat Weinert und Bürgermeister Dr. Possei-Dölken, nahm der Landrat mit Schreiben vom 19. Mai 1992 zu diesem Sachverhalt Stellung (s. Anlage).
Die Kommunal aufsicht hat indes mit Schreiben vom 22.05.1992 einen Beschluß des Stadtrates gefordert.
Da die Hauptsatzung für vorstehenden Sachverhalt dem Haupt- und Finanzausschuß keine abschließende Entscheidungsbefugnis zuweist, ist ein formeller Beschluß des Stadtrates erforderlich.
Es wird empfohlen, dem umseitigen Beschlußvorschlag, der identisch ist mit der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.1991, zu entsprechen.
II
Fortseiiung
Ergänzung*«*«
Nr.
Finanzielle Auswirkungen?
Ja
Veranschlagung
■m Verwaltung*- hauanait
19
ru
■ m Vermogan*- hautnut
noch verfügbar. DM Nein Mia, mit OM
Hauanaitstttiie
5430 Montabaur, 02.06.1992
(D fr. Possel-Dölken) Bürgermeister

