7ERBANDSGEHEINDEVERWAL TUNS
nontabaur
Mitteilungsvorlage
im
Namen der stadt Hontobaur
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I . öffentlich } X, öffentlich
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
Abt. /Az.:
Datum
270/1991
III/5 611.50 Di/scho
13.11.1991
jy Bcratungsfolge
<y Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuß
26.11.1991
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Betrat
Nutzungskonzept für Parkeinrichtungen im Stadtgebiet - Anhebung der Gebühren bei den Parkuhren im Stadtgebiet -
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Inhalt der Mitteilung "j
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Im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Montabaur 1 im Jahre 1989 regte der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz eine Anhebung der{ Gebühren bei den Parkuhren im Stadtgebiet unter Berücksichtigung von Umstell- j kosten in Höhe von damals 13.000,-- DM an. Sine Entscheidung wurde bisher zurück-I gestellt mit der Begründung, daß im Zuge der zukünftigen Bewirtschaftung des sich | im Bau befindlichen Parkhauses unter Einbindung der Parkgarage unter den Konrad- Adenauer-Platz ein gesamtes Nutzungskonzept für die Parkeinrichtung der Stadt | erarbeitet wird, das auch eine Regelung hinsichtlich der Höhe der Parkgebühren | vorsehe.
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j Der Landesrechnungshof in Verbindung mit der Kreisverwaltung drängen nunmehr auf | eine Entscheidung mit der Begründung, daß eine Anhebung der Gebühren bei den [■ Parkuhren im Stadtgebiet ein "Nutzungskonzept für sämtliche Parkeinrichtungen in w\§ der Stadt" nicht Voraussetzung sein muß.
%$ Sachlage:
I. Im Stadtbereich sind auf nachfolgend aufgeführten Parkplätzen - wie im beigefügten Plan gekennzeichnet - 119 Parkuhren installiert:
Parkplatz Kalbswiese 51 pzo
davon 42 mit 1 Std. Parkdauer 9 mit 2 Std. Parkdauer Gebühren: pro 15 Min. Parkdauer = 5 Pfg.
Fortsetzung
sieh«
Rückseite
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP

