Probleabeschreibung/Begründung
Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 1991 mehrheitlich den umseitig genannten Beschluß gefaßt.
Dieser Entscheidung lag der in der Mitteilungsvorlage vom 13.11.1991 (Drucksache- Nr. 270/1991) dargestellte Sachverhalt zugrunde.
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Mit Schreiben vom 02.01.1992 wurde die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Kommunalaufsicht - vom Inhalt des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses
in Kenntnis gesetzt. Zudem wurde zur Ausräumung der vom Landesrechnungshof ausgesprochenen Prüfungsbeanstandung darauf verwiesen, daß eine geänderte Parkgebührenregel ung für die Tiefgarage "Konrad-Adenauer-Platz" gegenwärtig noch |
nicht angestrebt wird mit Rücksicht auf die in unmittel barer Nachbarschaft |
befindliche Parkgarage an der Wi1helm-Mangels-Straße. Für die Zukunft sei be- |
absichtigt, beide Parkgaragen mit einer Schrankenanlage auszurüsten. Die |
Installation eines solchen Parksystems im Parkhaus "Wi1helm-Mangels-Straße" H
scheide jedoch in absehbarer Zeit wegen der noch anstehenden Arbeiten zur Er- Ij
richtung von Geschäftshäusern in den Obergeschossen der Parkgarage aus. Für jj
die noch ausstehenden Baumaßnahmen müsse gewährleistet sein, daß die Bereiche j
unter den Geschäftshäusern in der Garage frei zugänglich bzw. anzufahren seien. a| Während der räumlich beengten Verhältnisse werde sich die Einrichtung der Bau- will stellen sehr schwierig gestalten. Es sei daher wichtig, daß die Gebäudeteile «.I
der Garage hierfür in Anspruch genommen werden könnten. Rohrverlegearbeiten wl I ü
und anderes erforderten zudem die Inanspruchnahme des Parkraumes. Für diese I
Übergangsphase solle sowohl - soweit möglich - Parkbetrieb und unabdingbarer I
Baustellenverkehr gewährleistet werden. Die Einrichtung eines Parksystems sei
daher bis zum Abschluß sämtlicher Bauarbeiten weder praktikabel noch wirtschaftlich. Zwischenlösungen für die Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" erschienen wirtschaftlich nicht vertretbar. Letztlich wurde noch darauf verwiesen, f daß ggfs, der Einbau einer Schrankenanlage in der Tiefgarage am "Konrad-Adenauer- Platz" evtl, gefördert werden könne in Verbindung mit der Errichtung der neuen Parl^arage auf dem Grundstück "Decker", so daß weitergehende Maßnahmen zur Park- § gebührenregelung gegenwärtig nicht opportun erschienen. |
Mit Schreiben vom 21.02.1992 erklärte die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Kommunalaufsicht -, daß die Prüfungsfeststellung trotz der Mitteilung der _
Verwaltung (Schreiben vom 02.01.1992) noch nicht als erledigt angesehen werden m £ il
könne. Man vertrete übereinstimmend mit dem Rechnungshof die Auffassung, daß !
der Stadtrat von Montabaur eine abschließende Entscheidung über die Erhebung M | der Parkgebühren herbeiführen sollte.
Fortsetzung
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Finanziell« Auswirkungen?
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Veranschlagung
5430 Montabaur, 02.06.1992
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(D rl Possel-Dölken) /Bürgermeister

