Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Mitteilungsvorlage

Im Namen der Stadt Montabaur

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1 öffentlich j xTöffenthch

I Abt./Az.:

' l/l (Scha/Bi)

' Datum

! 12.05.1992

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

103/1992

1 Beratungsfolge

ty Sitzungstermin i

Haupt- und Finanzausschuß

19.05.1992 i

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Betreff

Breitbandverkabelung in Montabaur (einschließlich Stadtteile)

^\ Inhalt der Mitteilung j

Es trifft zu, daß die Firma SÜWEDA bisher bei der Verkabelung einer Straße j

s bei Vorliegen der entsprechenden Eigentümererklärung alle Häuser mit einem j

| Hausübergabepunkt ausgestattet hat, unabhängig davon, ob auch ein Anschluß- |

t auftrag erteilt wird. i

Die Firma SÜWEDA hat inzwischen allerdings mitgeteilt, daß dies für sie zu j

unvertretbar hohen Kosten führe. Deshalb wolle man nur noch dann den Hausanschluß i setzen, wenn gleichzeitig ein Anschlußauftrag erteilt werde. Diese Regelung verstößt nicht gegen den geltenden Gestattungsvertrag. !

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Allerdings verbindet die Firma SÜWEDA mit der Aussage, der Hausübergabepunkt j

i werde nur gesetzt, wenn der Anschlußauftrag erteilt werde, die Erklärung, im |

t j Falle einer späteren Verkabelung müsse der entsprechende Anschlußnehmer zu- j

sätzliche Kosten übernehmen. Eine solche Kostenforderung ist mit dem geltenden j ! Gestattungsvertrag nicht zu vereinbaren. Wir haben die Firma SÜWEDA mit Schrei- j

ben vom 30.04.1992 darauf hingewiesen. Am 12.05.1992 hat die Firma SÜWEDA te- J

; lefonisch zugesichert, künftig nicht mehr auf Mehrkosten im Falle der späteren ! Verkabelung hinzuweisen, bis die Verhandlungen über die evtl. Änderung des j

| Gestattungsvertrages abgeschlossen seien. ;

Die Firma SÜWEDA hat darüber hinaus durch Schreiben vom 21. und 22.04.1992 um Änderung des geltenden Gestattungsvertrages in verschiedenen Punkten ge­beten. Die Folgen einer Änderung des Gestattungsvertrages müssen zunächst noch rechtlich sorgfältig geprüft werden. Wir haben uns diesbezüglich mit dem An­waltsbüro Schaffranek, Fox & Partner in Koblenz in Verbindung gesetzt und um rechtliche Beratung gebeten. Wenn das Ergebnis vorliegt, kann in der Sitzung am 10. Juni 1992 über dieses Thema beraten und entschieden werden. 0 s

Setzung siehe Rückseite

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

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