VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Mitteilungsvorlage
Im Namen der Stadt Montabaur
—, ,_nicht-
1 öffentlich j xTöffenthch
I Abt./Az.:
' l/l (Scha/Bi)
' Datum
! 12.05.1992
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
103/1992
1 Beratungsfolge
■ty Sitzungstermin i
Haupt- und Finanzausschuß
19.05.1992 i
i
; i
] i
i -tv :
! ■ ’ :vm
1
r— ,T KW ---—
1 |
Betreff
Breitbandverkabelung in Montabaur (einschließlich Stadtteile)
^\ Inhalt der Mitteilung j
Es trifft zu, daß die Firma SÜWEDA bisher bei der Verkabelung einer Straße j
s bei Vorliegen der entsprechenden Eigentümererklärung alle Häuser mit einem j
| Hausübergabepunkt ausgestattet hat, unabhängig davon, ob auch ein Anschluß- |
t auftrag erteilt wird. i
Die Firma SÜWEDA hat inzwischen allerdings mitgeteilt, daß dies für sie zu j
unvertretbar hohen Kosten führe. Deshalb wolle man nur noch dann den Hausanschluß i setzen, wenn gleichzeitig ein Anschlußauftrag erteilt werde. Diese Regelung verstößt nicht gegen den geltenden Gestattungsvertrag. !
i j
Allerdings verbindet die Firma SÜWEDA mit der Aussage, der Hausübergabepunkt j
i werde nur gesetzt, wenn der Anschlußauftrag erteilt werde, die Erklärung, im |
t j Falle einer späteren Verkabelung müsse der entsprechende Anschlußnehmer zu- j
sätzliche Kosten übernehmen. Eine solche Kostenforderung ist mit dem geltenden j ! Gestattungsvertrag nicht zu vereinbaren. Wir haben die Firma SÜWEDA mit Schrei- j
ben vom 30.04.1992 darauf hingewiesen. Am 12.05.1992 hat die Firma SÜWEDA te- J
; lefonisch zugesichert, künftig nicht mehr auf Mehrkosten im Falle der späteren ! Verkabelung hinzuweisen, bis die Verhandlungen über die evtl. Änderung des j
| Gestattungsvertrages abgeschlossen seien. ;
Die Firma SÜWEDA hat darüber hinaus durch Schreiben vom 21. und 22.04.1992 um Änderung des geltenden Gestattungsvertrages in verschiedenen Punkten gebeten. Die Folgen einer Änderung des Gestattungsvertrages müssen zunächst noch rechtlich sorgfältig geprüft werden. Wir haben uns diesbezüglich mit dem Anwaltsbüro Schaffranek, Fox & Partner in Koblenz in Verbindung gesetzt und um rechtliche Beratung gebeten. Wenn das Ergebnis vorliegt, kann in der Sitzung am 10. Juni 1992 über dieses Thema beraten und entschieden werden. 0 s
Setzung siehe Rückseite
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP

