ProWentb«»chr#ibung / Begründung
□er Bebauungsplanänderuna liegt der Antrag des Grundstückseigentümers zugrunde, wonach dieser beabsichtigt, im nördlichen Grundstücksteil ein Wohnhaus und im südlichen Bereich eine Arztpraxis zu errichten. Die nach dem Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Fläche ist für eine solche Nutzung iedoch nicht ausreichend und sollte daher entsprechend der vorgesehenen Bebauung erweitert werden. Die Zustimmung der Grundstücksnachbarn liegt vor.
Fortsetzung
ErganiunqsbUtt
Nr.
Finanzielle Auswirkungen?
Veranschlagung
im Verwaltung*- heushelt
Hausheltssteile
Ja, mit OM
Montabaur, 13.05.1992
Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister

