Akte 
Sitzung 12. März 1992
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Begründung zur Drucksache-Nr. 64/1992

"Schließung der landwirtschaftlichen Beratungsstelle in Montabaur; Resolution des Stadtrates"

"Die Resolution wird wie folgt begründet:

1. Montabaur befindet sich im Mittelpunkt der vier rechtsrheinischen Kreise und zeichnet sich durch eine begünstigte geographische Lage aus. Die Entfernungen von Montabaur nach Altenkirchen, Neuwied und Katzenelnbogen betragen jeweils ca. 40 km.

2. Der Westerwaldkreis gehört zum von Natur aus benachteiligten Gebiet, gerade die Familien bäuerlicher Betriebe können in dieser schwierigen betriebswirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft auf die staatliche Beratung und Förderung nicht verzichten.

3. Der Schwerpunkt der Landwirtschaft im rechtsrheinischen Gebiet liegt im Raum Montabaur, was anhand der vorhandenen Strukturdaten bewiesen werden kann. Die Zahl der existenten Betriebe über 50 ha/LF-WW liegt an zweiter Stelle der vier Kreise. Mit der Zahl der Betriebe mit einem Einkommen über 70.000,-- DM nimmt der Westerwaldkreis die erste Stelle der vier Kreise ein. Gleichzeitig ist er der Kreis mit der größten land wirtschaftlichen Fläche. Was die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe anbetrifft, so liegt der Westerwaldkreis an zweiter Stelle der vier Kreise.

4. Was die landwirtschaftlich genutzte Fläche anbetrifft, liegt der Wester­wal dkreis weit vor den drei übrigen rechtsrheinischen Kreisen.

5. Die landwirtschaftliche Beratungsstelle ist. in Montabaur in einem landes­eigenen Gebäude optimal untergebracht.

6. Da im Westerwaldkreis keine Verbraucherzentrale besteht, ist die hauswirt-

schaftliche Abteilung der staatlichen Beratungsstelle die einzige Anlauf­stelle für die städtische und ländliche Bevölkerung in Fragen der Ernährungs beratung - Hauswirtschaft - Haustechnik und Umweltschutz in Haus und Garten.

7. Zu erwähnen ist die günstige Lage der landwirtschaftlichen Beratungsstelle in Montabaur für alle Verbraucher im rechtsrheinischen Raum in der Kreis­stadt Montabaur.

8. Es bestehen hervorragende Kontakte zu allen Behörden und Koordinations- Stellen für alle landwirtschaftlichen Organisationen im Umkreis (landwirt­schaftlicher Verein - Erzeugergemeinschaft für Qualitätsgetreide - Ma­schinen- und Betriebshilfsring Taunus/Westerwald - Landfrauenverband).

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