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Punkt I1/3: Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnungen der Stadt
Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten Drucksache-Nr. 46/1992; Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Da bei diesem Tagesordnungspunkt dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1990 gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt werden soll, übernimmt im Einvernehmen des Stadtrates das älteste Ratsmitglied, Herr Kochern, Hugo (FDP) den Vorsitz.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, erteilt Ratsmitglied Kochern, Hugo (FDP) dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Mies, Klaus (CDU) das Wort.
Ratsmitglied Mies, Klaus (CDU) trägt zunächst den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Rechnungsjahr 1990 vor. Er berichtet, daß am 17.10. und 14.11.1991 schwerpunktmäßig folgende Bereiche geprüft wurden:
a) Kulturprogramm der Stadt,
b) Grünordnungsmaßnahmen,
c) Altenheim,
d) Repräsentationsaufgaben,
e) Lohnkostenverrechnung.
Gravierende Fehler seien jedoch hierbei nicht festgestellt worden.
Zu den einzelnen Punkten äußert sich Ratsmitglied Mies, Klaus (CDU) wie folgt:
1. Die Heizkosten für die Gasheizung im Altenheim betrugen 1990 rd. 70 000 DM. Damit liegen diese etwa 10 000 DM höher wie im Vorjahr. Für diese Mehrkosten von 10 000 DM müsse die Ursache geklärt werden.
2. Bei den Energiekosten seien Einsparungen dadurch möglich, in dem man beim notwendigen Austausch von Glühlampen Energiesparleuchten verwendet. Außerdem soll in allen Fällen auf kostengünstige Gasheizsysteme umgestellt werden.
3. Bei Beschaffungen innerhalb der Stadt sollen alle Anbieter berücksichtigt werden (z. B. beim Kauf von Büchern).
4. Fahrzeuge werden nur bei einer einzigen Tankstelle betankt. Hier sollen auch andere Tankstellen berücksichtigt werden.
5. Beim Mül laufkommen der Stadt entfällt nach Darstellung der Verwaltung 50 % auf Gewerbemüll. In der Vergangenheit konnte jedoch nicht geklärt werden, was sich dahinter verbirgt und woher die große Menge Gewerbemüll kommt. Unabhängig von den höheren Kosten ist dabei eine nähere Überwachung erforderlich. Daher müsse in den Rechnungen deklariert sein, um welche Art Müll es sich handelt und wo dieser Müll herkommt.
6. In den Fahrtenbüchern ist nicht der Zeiteinsatz und der Kraftstoffverbrauch zu erkennen. Daher ist eine Kontrolle nicht möglich.
7. Der Rechnungsprüfungsausschuß empfiehlt, die Vordrucke für die Führung der Bestandsverzeichnisse für Bücher, Wein und sonstige Repräsentationsmittel so zu ergänzen, daß nachvollzogen werden kann, ob die entnommenen Bestände für städtische oder Verbandsgemeinde-Zwecke verwendet worden sind.

