Tei! 2 - PLANUNGSRECHTUCHE FESTSETZUNGEN
1. GELTUNGSBEREiCH
Soweit der Geitungsbereich dieses Ptanes in die Geitungsbereiche anderer, äiterer Bebauungspiäne eingreift, werden die betroffenen F!ä- chen aus den äiteren Piänen herausgenommen. Die Festsetzungen der äiteren Piäne werden durch die Festsetzungen dieses Pianes ersetzt. Es sind dies Teiifiächen des Bebauungspianes "Aitstadt i".
2. ART DER NUTZUNG
2.1 Gebiete zur Erhaitung und Entwickiung der Wohnnutzung - Besondere Wohngebiete (WB) - BauNVO § 4 a
Zuiässig sind:
1. Wohngebäude,
2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes
3. Sonstige Gewerbebetriebe
4. Geschäfts- und Bürogebäude,
5. Aniagen für kirchiiche, kuitureiie, soziaie, sporttiche und gesund- heitiiche Zwecke.
Ausnahmsweise zuiässig sind:
1. Schank- und Speisewirtschaften
2. Aniagen für zentraie Einrichtungen der Verwaitung
Nicht zuiässig sind:
1. Vergnügungsstätten und damit verwandte Gewerbebetriebe, insbesondere: Nachtiokaie, Spieiautomatenunternehmen, Spieihaiien, Sex-Kinos, Sexshops, Diskotheken usw.
2. Tanksteiien
2.2 Kerngebiet (MK), § 7 BauNVO
Zuiässig sind: ,
1. Geschäfts-, Büro- und Verwaitungsgebäude
2. Einzeihandeisbetriebe
3. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
4. Aniagen für kirchiiche, kuttureüe, soziaie und gesundheitiiche Zwecke,
5. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsieiter,
6. Sonstige Wohnungen oberhaib des 1. Obergeschosses,
7. Tiefgarage, 1 Geschoß

