Akte 
Sitzung 25. November 1993
Entstehung
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Tei! 2 - PLANUNGSRECHTUCHE FESTSETZUNGEN

1. GELTUNGSBEREiCH

Soweit der Geitungsbereich dieses Ptanes in die Geitungsbereiche anderer, äiterer Bebauungspiäne eingreift, werden die betroffenen F!ä- chen aus den äiteren Piänen herausgenommen. Die Festsetzungen der äiteren Piäne werden durch die Festsetzungen dieses Pianes er­setzt. Es sind dies Teiifiächen des Bebauungspianes "Aitstadt i".

2. ART DER NUTZUNG

2.1 Gebiete zur Erhaitung und Entwickiung der Wohnnutzung - Besondere Wohngebiete (WB) - BauNVO § 4 a

Zuiässig sind:

1. Wohngebäude,

2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes

3. Sonstige Gewerbebetriebe

4. Geschäfts- und Bürogebäude,

5. Aniagen für kirchiiche, kuitureiie, soziaie, sporttiche und gesund- heitiiche Zwecke.

Ausnahmsweise zuiässig sind:

1. Schank- und Speisewirtschaften

2. Aniagen für zentraie Einrichtungen der Verwaitung

Nicht zuiässig sind:

1. Vergnügungsstätten und damit verwandte Gewerbebetriebe, ins­besondere: Nachtiokaie, Spieiautomatenunternehmen, Spieihaiien, Sex-Kinos, Sexshops, Diskotheken usw.

2. Tanksteiien

2.2 Kerngebiet (MK), § 7 BauNVO

Zuiässig sind: ,

1. Geschäfts-, Büro- und Verwaitungsgebäude

2. Einzeihandeisbetriebe

3. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe

4. Aniagen für kirchiiche, kuttureüe, soziaie und gesundheitiiche Zwecke,

5. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsieiter,

6. Sonstige Wohnungen oberhaib des 1. Obergeschosses,

7. Tiefgarage, 1 Geschoß