ÖFFENTLICHE SITZUNG
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß zur Tagesordnung keine Ergänzungs- oder Änderungsanträge vorliegen.
Tagesordnungspunkt 1:
Bericht des Bürgermeisters
Der Vorsitzende übermittelt den Mitgliedern des Stadtrates einen Gruß des Bürgermeisters der Partnerstadt Tonnerre sowie den perönlichen Dank für die freundliche Aufnahme der Vertreter der französichen Partnerstadt in Montabaur anläßlich ihres letzten Besuches. Er berichtet darüber hinaus, die Stadt Montabaur habe zusammen mit Zweibrücken den Titel "Spaß auf der Gass-Meister" des Südwestfunkes errungen. Er dankt allen, die das Fernsehstädtespiel unterstützt haben. Zur besonderen Anerkennung des Engagements der Akteure stellt der Vorsitzende in Aussicht, daß noch eine Einladung zu einer kleinen Abschlußfeier erfolge.
Tagesordnungspunkt 2:
Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1993 der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 (Drucksache-Nr. 243/1993? Anlage)
Der Vorsitzende erläutert die wesentlichen Daten des vom Haupt- und Finanzausschuß vorberatenen Nachtrages. Er spricht insbesondere die Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen um rund 3 Millionen DM gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz an. Diese Einnahmeverbesserung spiegele die positive Entwicklung der Stadt Montabaur wider. Dr. Possel-Dölken nimmt Bezug auf den hohen Umlagenanteil im Nachtragshaushalt. Er erläutert, hier habe es wesentliche Veränderungen durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes gegeben. Als besonders positiv bewertet er abschließend, daß auch das laufende Haushaltsjahr wieder ohne neue Kreditaufnahmen abgeschlossen werden könne.
Ratsmitglied Manns (CDU) führt aus, der Nachtrag sei überwiegend eine Anpassung der Planzahlen an den aktuellen Haushaltsstand. Die hohen Gewerbesteuermehreinnahmen führt er auf den guten Branchenmix bei der Gewerbeansiedlung in Montabaur zurück. Zur Änderung des Finanzausgleichsgesetztes betont er, daß diese bei Aufstellung des Haushaltes noch unklar gewesen sei. Das neue Finanzausgleichsgesetz habe in diesem Haushaltsjahr zur Folge, daß die Stadt Umlagen auf Einnahmen zahlen müsse, die ihr faktisch nicht zur Verfügung stehen. Durch die Gesetzesänderung werden die Umlagen so berechnet, als erhebe die Stadt 290 % bei der Grundsteuer B. In Wirklichkeit betrage der Hebesatz für die Grundsteuer B aber 270 von Hundert. Da auf diesem Wege an der Umlageschraube gedreht worden sei, komme die Stadt nicht umhin, die Hebesätze für die Grundsteuer B entsprechend zu erhöhen. Die anstehenden Umverteilungen im Umlagenbereich zeigt Manns darüber hinaus an den Gewerbesteuereinnahmen auf. Von 100 DM Gewerbesteuern blieben der Stadt derzeit 13 DM; 1995 behalte sie noch 5 DM. Die übrigen Einnahmen müßten über Umlagen weitergeleitet werden. Manns führt aus, diese Einbußen der Kommunen werden sich sicherlich negativ auf die künftige Erschließung von Gewerbegebieten auswirken. Abschließend gibt er bekannt, die CDU-Fraktion stimme dem vorliegenden Nachtragshaushalt, der im 7. Jahr in Folge ohne Kreditaufnahme auskomme, zu.

