Akte 
Sitzung 16. September 1993
Entstehung
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Dennoch bleibt es Ziel des Stadtrates, die in diesem Bereich eingeleitete und bis auf das Grundstück 410/20 zwischen Neiße- und Saarstraße sowie das Eck­grundstück Marthe-ZSaarstraße bereits vollzogene verdichtete Mohnhausbebauung auch auf dem zur Planänderung anstehenden Grundstück fortzuführen. Gerade hier kann nämlich zum einen die -Zielsetzung des Baugesetzbuches nach einem sparsa­men Umgang mit Grund und Boden verwirklicht werden: zum anderen wird hierdurch dem steigenden Mohnraumbedarf in der Stadt Montabaur Rechnung getragen.

Auch wenn es das erklärte städtebauliche Ziel ist, Voraussetzungen für eine verdichtete Bebauung und eine Mehrfamilienhausbebauung zu schaffen, so muß dennoch durch Festsetzungen im Bebauungsplan der städtebauliche Rahmen be­grenzt werden, um so ein Einfügen der Baukörper in die Umgebung sicherzu­stellen. Dies soll durch die Bebauungsplanänderung in den Festsetzungen zur Geschossigkeit und den Höhenbegrenzungen der Baukörper erfolgen.

Mährend für den mittleren und östlichen Baukörper eine 4-geschossige Bauweise (wobei das 4. Geschoß gleichzeitig Dachgeschoß ist) städtebaulich vertretbar ist, wird der zur Neißestraße hin vorgesehene Baukörper auf eine 2-geschossige Bauweise begrenzt, wobei ein Drempel zugelassen und damit auch ein Dachge­schoßausbau ermöglicht wird. Daß sich der Baukörper in die Umgebungsbebadung, d. h., zu den Gebäuden Neißestraße 11 und 11 a - 11 e einfügt, soll durch die Festlegung einer max. Trauf- sowie Firsthöhe erreicht werden.

Aufgestellt:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -