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ÄNDERUNG
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des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" der Stadt Montabaur
Der Stadtrat von Montabaur hat in seinen Sitzungen am 02.02. und 13.05.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 zu ändern.
Inhalt der Planänderung:
1. Die auf dem Flurstück Nr. 410/20 im westlichen, mittleren und östlichen Grundstücksteil vorgesehenen Baukörper werden durch Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen dargestellt.
2. Für den mittleren und östlichen Baukörper wird eine 4-Geschossigkeit festgelegt, wobei das 4. Geschoß gleichzeitig Dachgeschoß ist. Für diese beiden Baukörper werden Sockel-, Drempel und Firsthöhe festgelegt, die Dachneigung muß zwischen 25° und 35° betragen.
3. Für den westlichen (d. h. zur Neißestraße hin vorgesehenen Baukörper) wird die Geschossigkeit auf II gelegt, die bei Festlegung von Sockelund Drempelhöhe einen Dachgeschoßausbau zuläßt. Neben der Festlegung von Sockel- und .Drempelhöhe werden auch Trauf- und max. Firsthöhe festgeschrieben. Die Dachneigung darf zwischen 25° und 35° betragen.
4. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4, die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 1,0 bzw. 1,2 festgesetzt.
5. Im nordwestlichen und südwestlichen Grundstücksteil werden Stellplatzflächen ausgewiesen; im südöstlichen Grundstücksteil wird eine Tiefgarage dargestellt.
Die auf dem Furstück Nr. 410/13 vorhandene Trafostation wird in den nordwestlichen Grundstücksteil des Flurstückes Nr. 410/20 verlegt: außerdem werden die Versorgungsleitungen der Kevag dargestellt.
Begründung:
Der Stadtrat hat durch den Bebauungsplan "Alberthöhe IV" bereits in den Jahren 1969/70 im Bereich zwischen Harthe-/Saar-/Elgendorfer Straße die Voraussetzungen für eine verdichtete Hohnhausbebauung geschaffen. So ist heute der Bereich insbesondere durch Reihenhausbebauung geprägt; von prägender Wirkung ist jedoch auch ein an der Saarstraße errichtetes 8-geschossiges Gebäude. Planungsziel dieses Bebauungsplanes war es jedoch auch, in unmittelbarer Nähe zu dem 8-geschossigen Gebäude ein weiteres "Hochhaus" in einer 7-geschossigen Bauweise zu errichten. Aus heutigen städtebaulichen Gesichtspunkten ist eine solche massive Bebauung an diesem Standort nicht mehr vertretbar, zumal hiervon eine erdrückende Hirkung auf die Umgebungsbebauung ausgehen würde.

