Akte 
Sitzung 16. September 1993
Entstehung
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I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Unter Tagesordnungspunkt 4 wird einvernehmlich die Aufnahme des Punktes "Erneue­rung der Heizung im Haus der Jugend" (Drucksache-Nr. 218/1993) vereinbart. Son­stige Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen nicht.

Punkt 1/1 Bauanfragen / Bauanträge (Information / Vorberatung)

Der Vorsitzende fragt an, ob zu den Tagesordnungspunkten 11/2 a und b Vorfragen bestehen. Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.

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* A

Punkt 1/2

Beschluß:

Grundstücksangelegenheiten

a) Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Koblenzer Stra­ße I" (ehemaliges Sportplatzgelände), Flur 5 (Drucksache- Nr. 200/1993*)

Die Stadt Montabaur verkauft das im beiliegenden Lageplan (Anlage Nr.l) gekenn­zeichnete Grundstück Flur 5, Flurstück 1784/11 an die Eheleute Ottomar Heep, Hauptstraße 56414 Hundsangen.

Das Baugrundstück mit einer Größe von 2.721 m^ kostet 180,00 DM/rn^ incl. Erschlie­ßungskosten. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 489.780,00 DM.

Der Betrag ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des no­tariellen Kaufvertrages. Die aus dem Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Der Käufer muß sich zudem verpflichten, die nach­folgend aufgeführten allgemein üblichen Bedingungen in diesem Baugebiet zu über­nehmen:

1. Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Rahmen des Bebauungsplanes

2. Die erforderlichen Stellplatzverpflichtungen sind in der Tiefgarage nachzu­weisen; oberirdische Stellplätze sind nicht zulässig.

3. Die im Bebauungsplan auf dem Grundstück ausgewiesenen 6 erhaltenswerten Bäu­me sind durch Bankbürgschaft mit jeweils 20.000,00 DM abzusichern.

4. Rückübertragungsrecht für die Stadt Montabaur, falls innerhalb von 3 Jahren nicht gebaut wurde oder der Kaufgrundbesitz in unbebautem Zustand an Dritte weiterveräußert wird.

5. Nachentschädigung in Höhe von 30 % der Kaufpreissumme, falls innerhalb der nächsten 5 Jahre nach Bezugsfertigkeit mehr als 50 % der noch zu errichten­den Wohnungen veräußert werden.

6. Baubeginn spätestens bis zum 31.12.1995

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26.10.1993

Leg-Per. X

25.11.1993

Leg.Per. X

Abstimmungsergebnis: einstimmig