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I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Unter Tagesordnungspunkt 4 wird einvernehmlich die Aufnahme des Punktes "Erneuerung der Heizung im Haus der Jugend" (Drucksache-Nr. 218/1993) vereinbart. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen nicht.
Punkt 1/1 Bauanfragen / Bauanträge (Information / Vorberatung)
Der Vorsitzende fragt an, ob zu den Tagesordnungspunkten 11/2 a und b Vorfragen bestehen. Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
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* A
Punkt 1/2
Beschluß:
Grundstücksangelegenheiten
a) Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Koblenzer Straße I" (ehemaliges Sportplatzgelände), Flur 5 (Drucksache- Nr. 200/1993*)
Die Stadt Montabaur verkauft das im beiliegenden Lageplan (Anlage Nr.l) gekennzeichnete Grundstück Flur 5, Flurstück 1784/11 an die Eheleute Ottomar Heep, Hauptstraße 56414 Hundsangen.
Das Baugrundstück mit einer Größe von 2.721 m^ kostet 180,00 DM/rn^ incl. Erschließungskosten. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 489.780,00 DM.
Der Betrag ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die aus dem Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Der Käufer muß sich zudem verpflichten, die nachfolgend aufgeführten allgemein üblichen Bedingungen in diesem Baugebiet zu übernehmen:
1. Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Rahmen des Bebauungsplanes
2. Die erforderlichen Stellplatzverpflichtungen sind in der Tiefgarage nachzuweisen; oberirdische Stellplätze sind nicht zulässig.
3. Die im Bebauungsplan auf dem Grundstück ausgewiesenen 6 erhaltenswerten Bäume sind durch Bankbürgschaft mit jeweils 20.000,00 DM abzusichern.
4. Rückübertragungsrecht für die Stadt Montabaur, falls innerhalb von 3 Jahren nicht gebaut wurde oder der Kaufgrundbesitz in unbebautem Zustand an Dritte weiterveräußert wird.
5. Nachentschädigung in Höhe von 30 % der Kaufpreissumme, falls innerhalb der nächsten 5 Jahre nach Bezugsfertigkeit mehr als 50 % der noch zu errichtenden Wohnungen veräußert werden.
6. Baubeginn spätestens bis zum 31.12.1995
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26.10.1993
Leg-Per. X
25.11.1993
Leg.Per. X
Abstimmungsergebnis: einstimmig

