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2. Mit Teilungserklärung vom ,
URNr. /1993 3 des amtierenden Notars, hat
der Eigentümer im Wege der Teilung nach § S WEG den Grundbesitz aufgeteilt.
Hierdurch wurde u.a. das nachfolgende Wohnungsund Teileigentum begründet:
/looo Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Grundbesitz verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im , im Aufteilungsplan jeweils mit Nr. bezeichnet,
/looo Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Grundbesitz verbunden mit dem Sondereigentum an fz.B. Garage), im Aufteilungsplan mit Nr. bezeichnet.
3. Auf die vorbezeichnete Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und alle Anlagen, insbesondere die Baubeschreibung wird gemäß § 13 a BeurkG verwiesen und die darin enthaltenen Vollmachten erteilt. Die genannte Urkunde lag in Urschrift vor.
Die Beteiligten erklärten, daß ihnen der Inhalt der Urkunden bekannt ist und daß sie auf das Vorlesen und das Beifügen zu diesem Vertrag verzichten. Die mitbeurkundeten Pläne wurden den Beteiligten zur Durchsicht vorgelegt.

