Akte 
Sitzung 08. Juli 1993
Entstehung
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2. Mit Teilungserklärung vom ,

URNr. /1993 3 des amtierenden Notars, hat

der Eigentümer im Wege der Teilung nach § S WEG den Grundbesitz aufgeteilt.

Hierdurch wurde u.a. das nachfolgende Wohnungs­und Teileigentum begründet:

/looo Miteigentumsanteil an dem vorgenann­ten Grundbesitz verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im , im Aufteilungsplan jeweils mit Nr. be­zeichnet,

/looo Miteigentumsanteil an dem vorgenann­ten Grundbesitz verbunden mit dem Sondereigentum an fz.B. Garage), im Aufteilungsplan mit Nr. bezeichnet.

3. Auf die vorbezeichnete Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und alle Anlagen, insbesonde­re die Baubeschreibung wird gemäß § 13 a BeurkG verwiesen und die darin enthaltenen Vollmachten erteilt. Die genannte Urkunde lag in Urschrift vor.

Die Beteiligten erklärten, daß ihnen der Inhalt der Urkunden bekannt ist und daß sie auf das Vor­lesen und das Beifügen zu diesem Vertrag verzich­ten. Die mitbeurkundeten Pläne wurden den Betei­ligten zur Durchsicht vorgelegt.