VERBAN0S6EMEIN0EVERMALIUNG
M QNTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
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Ergänzungsbtatt Nr. i
Ostum
4.5.1993
Druckseche Nr. (ggt. Ntchtrsgvefmofh)
13/93 Neufassung
Eine Anfrage an das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Koblenz wegen der evtl, zu erwartenden Umweltbelastungen durch die Firma DECO-Glas wurde mit Schreiben vom 11.2.1993 im wesentlichen wie folgt beantwortet:
"Die Firma DECO-Glas betreibt in Selters und in Goddert Anlagen zum Beschichten und Bedrucken von Glas- und Tongefäßen unter Verwendung von Epoxidharzen und Lösemitteln. Für den Betrieb dieser Anlagen ist der Einsatz von Wasser nicht erforderlich.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes bestehen gegen die Errichtung und den Betrieb der Anlagen, sofern diese vergleichbar sind mit den Anlagen, die in Selters oder Goddert betrieben werden, keine Bedenken. Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12.2.1990 (BGBl. I S. 205) ist nicht erforderlich.
Der geltende Immissionsrichtwert für Lärm für GE-Gebiete von 65 dB (A) tagsüber und 50 dB (A) nachts kann nach unserem Kenntnisstand sicher eingehalten werden."
Fortsetzung
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