Stellungnahme zum Schreiben der Industrie- und Handelskammer vom 23.11.1990
Zu dem Inhalt des vorgenannten Schreibens, welches nach der Offenlegungsfrist
eingegangen ist, wird wie folgt Stellung genommen:
1. Es ist richtig, daß bei der ursprünglichen Planung, die Kreuzung Kolping-/ Fröschpfortstraße angehoben werden sollte, um das Gefälle der Kolpingstraße zu verringern. Bei der Konkretisierung der Planung und der Festlegung der Zufahrt zu der neuen Tiefgarage in den Kreuzungsbereich zeigte es sich jedoch, daß diese Anhebung aus sicherheitstechnischen Gründen (zu starkes Gefälle der einmündenden Straße) technisch nicht machbar ist. Die Planung, die in der Zwischenzeit auch abgestimmt ist mit der Straßenverwaltung, sieht nur noch eine ganz geringfügige Erhöhung im Bereich des Grundstückes Schneider Ecke Fröschpfort- / Kolpingstraße vor. Diese Erhöhung beläuft sich auf ca. 18,5 cm, die auf das Grundstück selbst aber keinen Einfluß hat. Eine Beeinträchtigung in diesem Punkt ist somit nicht gegeben.
2. Die angesprochene Verschwenkung der Straße ist aus straßenbautechnischen Gründen nicht zu vertreten, insoweit wird bezug genommen auf die Drucksache 231/90.
3. Eine geringe Beeinträchtigung des Betriebsablaufes auf dem Grundstück Schneider kann nicht in Abrede gestellt werden. Sie ist jedoch nach Meinung der Verwaltung durch organisatorische Maßnahmen im Betriebsablauf regelbar. Eine evtl, verbesserte Verkehrsführung durch Anbringung eines Vorsignals vor dem Betriebsgrundstück an der Fröschpfortstraße wird überprüft.

