tndustrie- und Handelskammer zu Koblenz
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Bezirkssteite Montabaur
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Herr Beilstein
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Montabaur
111/1 610-13
b-gr
23.11.1990
Bebauungsplan "Altstadt I - Erweiterung"
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 06.06.1990 hatten wir zu dem o. g. Bebauungsplan Stellung genommen.
Wie wir im nachhinein erfahren haben, wird bei Realisierung der Planungen der Gewerbebetrieb Josef Schneider, Kolpingstraße 5, 5430 Montabaur, in seiner wirtschaftlichen Ausübung stark behindert. Bei der Neugestaltung der Kreuzung Fröschpfortstraße/Kolpingstraße soll die Kurvenführung so vorgenommen werden, daß eine Erhöhung eines Teils des Betriebsgeländes notwendig wird. Dies hätte zur Folge, daß die Busse und Lastkraftwagen der Firma Schneider keinen ausreichenden Raum für die notwendigen Wendemanöver hätten. Ein Aufsetzen der Karosserie wäre bei einer Anhebung des Betriebs- und Parkplatzbereiches unvermeidlich. Rein rechtlich stellt sich sogar die Frage, ob bei Realisierung der Planung nicht ein enteignungsgleicher Eingriff vorgenommen wird. Ein Abstellen der Busse und der sonstigen Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes ist in keiner Weise zumutbar.
Eine Alternative bestünde u. E. darin, daß man die Straßenführung gegenüber der Firma Schneider durch einen leichten Schwenk gestaltet. Daraus ergäben sich verschiedene Vorteile. Die Einmündung aus Richtung Kolpingstraße würde etwas weiter heruntergezogen, wodurch der steile Hang gleichmäßiger auslaufen könnte und eine verkehrstechnisch bessere und für die Fahrzeuge sichere Einmündungsmöglichkeit bestünde. Die Verkehrssituation vor dem Grundstück der Firma Schneider würde sich erheblich verbessern, da die an der zu installierenden Ampel haltenden Fahrzeuge den Betriebsablauf nicht in dem Maße stören würden.
Kreissparkasse Westerwald Sprechstunden: montags bis donnerstags 8.00 -12.30 Uhr und 13.30 -16.15 Uhr
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