Akte 
Sitzung 29. November 1990
Entstehung
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

- 10 -

Beschlußvortage

Im Namen der Stadt Montabaur

- rtir:ht.

öffentiich öffenttich

Punkt 6:

Abt./Az.: Datum

111/1 610-13 H.Ju/No 11.10.1990

Druckaacha Nf. (ggf. Nachtragvarmark)

232/1990

^ Btratungafolge

Q* Sitaungatarmirt

Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur

06.11.1990

Stadtrat

29.11.1990

Betreff

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III"

Anlage Nr. 3 zur Niederschrift

BeechluBvorechteg

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB:

Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert:

Der im südlichen und südöstlichen Plangebiet innerhalb des Halles vorgesehene Fußweg entfällt.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Rat stimmt dem Änderungsentwurf (einschl. Begründung) in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.

3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung:

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet nur unwesent­lich auswirkt.

4. Öffentliche Auslegung:

Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Stadtrat

Ab*

weichender

_Beschtuß

! (Rückseite)

Mit

Stimmen­

mehrheit

06.12.1990

SehnrVG^-Inspektor z. A.