VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
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Beschlußvortage
Im Namen der Stadt Montabaur
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öffentiich öffenttich
Punkt 6:
Abt./Az.: Datum
111/1 610-13 H.Ju/No 11.10.1990
Druckaacha Nf. (ggf. Nachtragvarmark)
232/1990
^ Btratungafolge
Q* Sitaungatarmirt
Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur
06.11.1990
Stadtrat
29.11.1990
Betreff
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III"
Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
BeechluBvorechteg
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB:
Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert:
Der im südlichen und südöstlichen Plangebiet innerhalb des Halles vorgesehene Fußweg entfällt.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Rat stimmt dem Änderungsentwurf (einschl. Begründung) in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.
3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung:
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet nur unwesentlich auswirkt.
4. Öffentliche Auslegung:
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Stadtrat
Ab*
weichender
_Beschtuß
! (Rückseite)
Mit
Stimmen
mehrheit
06.12.1990
SehnrVG^-Inspektor z. A.

