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Punkt 111/5: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen (Teil 2)
Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder darüber, daß bei der Einladung für die nächste Haupt- und Finanzausschußsitzung der Stadt irrtümlich "Dienstag
3. September 1990" angegeben worden sei. Der richtige Termin ist "Dienstag,
4. September 1990".
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt bekannt, daß der Rechtsstreit, den der Eigentümer eines am Sportplatz Horressen angrenzenden Grundstückes gegen die Stadt Montabaur führt, nun per Landgerichtsbeschluß endgültig entschieden sei. Danach sei die Stadt verpflichtet worden, in geringem Umfang den vorhandenen Bai Ifangzaun zu erweitern. Die Klage des Anliegers sei zum überwiegenden Teil vom Gericht abgewiesen worden. Dies zeige auch die Verteilung der Gerichtskosten, wonach die Stadt Montabaur 2/15 der Kosten zu tragen hat.
Herr Bacher (SPD) erkundigt sich hinsichtlich der Straßenführung der Landesstraße Montabaur Richtung Stadtteil Horressen. Von der Verwaltung sei ihm mitgeteilt worden, daß die Straße einen bogenförmigen Verlauf nehme. Dies sei jedoch nach aktuellem Stand der Bauarbeiten nicht ersichtlich.
Von seiten der Verwaltung wird zurückgewiesen, daß der Rat über eine solche Straßenführung informiert worden sei.
Herr Drenkelfort (SPD) erkundigt sich, inwieweit der Umbau der Krankenpflegeschule im Stadtrat beraten wurde.
Von seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, daß lediglich Bauvorhaben, die in irgendeiner Form die Belange der Stadt betreffen, in den Gremien beraten werden. Dies sei hier nicht der Fall. Aus diesem Grund sei keine Vorlage erstellt worden.
Herr Lorenz (BfM) fragt an, inwieweit es möglich sei, anstelle der Parkuhren vor dem Amtsgericht gesonderte Parkplätze für Rechtsanwälte auszuweisen. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, daß die Einrichtung solcher Parkplätze eine Präzedenzwirkung für andere Behörden habe. Aus diesem Grunde sollte man von einer solchen Regelung Abstand nehmen.
Herr Lorenz (BfM) fragt weiter an, daß auf dem Gebäude des Finanzamtes die Dachgauben geändert worden sind. Nach seiner Ansicht entspreche die Änderung nicht den Richtlinien der Stadt Montabaur.
Von seiten der Verwaltung wird zugesichert, den Sachverhalt zu klären.
Herr Lorenz (BfM) berichtet, von einem Anwohner der Weserstraße sei ihm zugetragen worden, daß sich der Fahrpreis für die Beförderung von Grundschülern von der Weserstraße zur Joseph-Kehrein-Schule jährlich von 60,-- DM auf monatlich 30,-- DM erhöht habe. Er bittet um Klärung. Von der Verwaltung wird eine entsprechende Zusage gegeben.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Br
vom
990
) vom L990 X
; vom 990 X
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