II. Nichtöffentliche Sitzung
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG 6
MONTABAUR ' ° '
— , Beschtußvoriage
Im Namen der Stadt Montabaur
- nirht-
öffenttich öffentlich
Punkt 11/1 a):
Abt./Az.: Datum
IV/3 942.11 Neu/He 21.8.1990
Oruckaache Nr. (ggf. Naehtragvermerk)
174/1990
^ Beratungafoige
^ Sitzungatermin
Stadtrat
30.08.1990
Betreff
Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Horresser Berg" Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
BeachtuSvorachtag
Die Stadt Montabaur verkauft an Herrn Jürgen Desch, Kolpingstraße 7, 5412 Ransbach-Baumbach 1, von dem städtischen Baugrundstück in der Gemarkung Horressen, Flur 14,Nr.5/5 die im Lageplan gekennzeichnete, noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.500 m^.
Der Kaufpreis beträgt 30,50 DM/m^, mithin vorläufig 106.750,-- DM.
Zudem müssen folgende Kosten erstattet werden:
a) Kanalanschlußbeitrag 18.200,-- DM
b) Erschließungskostenvorauszahlung (7,-- DM/nf) 24.500,-- DM.
Der Gesamtkaufpreis von 149.450,-- DM ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
vom
390
X
Das Grundstück muß innerhalb von 3 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch durch den Erwerber oder seine Rechtsnachfolger im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes "Horresser Berg" bebaut werden. Geschieht dies nicht, so ist das Grundstück an die Stadt Montabaur zum Einstandspreis zurückzuübertragen. Die Bebauungsverpflichtung und die Rückübertragungsverpflichtung sind durch eine Vormerkung im Grundbuch zu sichern.
Dem Erwerber ist aufzuerlegen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzten Grünstreifen nach dem vorliegenden Grünordnungsplan zu bepflanzen und den Firmensitz nach Fertigstellung der Baumaßnahme nach Montabaur zu verlegen. Zusatz: Die Bepflanzung muß innerhalb 6 Monaten nach Abschi -** der Haumatsnanme erfolgen.
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Beratungsergebnis
Gremtum
Stadtrat
Sitiung am
30.08.1990
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11/1 a)
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Ja
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Ab
weichender
Beschluß
(Rückseite)
05.09.1990
Sehr,
VG-Inspektor z. A. - 7 -
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