Akte 
Sitzung 08. August 1990
Entstehung
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Punkt 3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Ratsmitglied Kochern (FDP) weist angesichts der aktuellen Wasserknappheit darauf hin, daß sich seinerzeit die Verbandsgemeinde dazu verpflichtet habe, jährlich 120.000 m^ Wasser an die Firma Effem zu liefern. Er vertritt die Auffassung, daß die Verbandsgemeinde nicht dazu verpflichtet sein könne, für ein Werk Trinkwasser zu besorgen, welches nachher unter Umständen für die Bevölkerung nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung stehe.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, daß die Verbandsgemeinde keinerlei vertragliche Verpflichtungen über Wasserlieferungen der Firma Effem eingegangen sei. Zudem sei von der Ortsgemeinde Heiligenroth eine Ansiedlung des Gewerbebetriebes nicht befürwortet worden.

Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die zur Zeit vorhandene Trockenheit nicht mit einer Betriebsansiedlung in Verbindung gebracht werden dürfe, die gar nicht durchgeführt worden ist. Zudem sei die Wasserknappheit kein regionales Problem. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, daß die Wasserversorgung eine Angelegenheit der Verbandsgemeinde sei und em­pfiehlt Herrn Kochern, die Angelegenheit auf dieser Ebene nochmals anzu­sprechen.

Ratsmitglied Schwind (CDU) vertritt die Auffassung, daß es durchaus auch Sache des Stadtrates sei, wenn es um die Trinkwasserversorgung für die Stadt Montabaur gehe, unabhängig von den gesetzlichen Zuständigkeiten.

Er weist darauf hin, daß seinerzeit von dem I. Beigeordneten der Verbands­gemeinde, Herrn Reusch, eine Überschußrechnung vorgelegt worden sei, aus der hervorgehe, daß ca. ein Drittel des Trinkwasservorkommens überschüssig sei. Die Argumentation, daß die Firma Effem sich nicht im Industriegebiet Heiligenroth angesiedelt habe, könne er nicht gelten lassen. Vielmehr sei Herr Reusch zu fragen, wie er heute zu seinen damaligen Aussagen stehe.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erwidert, daß auf Wunsch des Stadtrates der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde zur nächsten Sitzung gebeten werden könne. Er räumt ein, daß der Sparappell im Wochenblatt der Verbandsgemeinde hätte anders formuliert werden können. Er weist jedoch darauf hin, daß derartige Sparappelle im ganzen Bundesgebiet veröffentlicht worden seien.

Er verweist darauf, daß die gesetzliche Verpflichtung der Verbandsgemeinde bestehe, nicht nur die Wohnbevölkerung, sondern auch die Gewerbebetriebe mit Wasser zu versorgen und entsprechende Vorräte vorzuhalten.

Ratsmitglied Höhn (FWG) bemerkt, daß Herr Reusch seinerzeit die Situation der Wasserversorgung im Bereich von Montabaur zu optimistisch dargestellt habe.

Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die Wasservorkommen von der Montabaurer Höhe nicht nur von der Verbandsgemeinde Montabaur beansprucht werden, sondern auch von den angrenzenden Verbandsgemeinden. Für den angenommenen Fall, daß in absehbarer Zeit nicht mehr genügend Wasservorräte vorhanden sein sollten, sei der Wasserversorgungsträger gefordert, die Wasserversorgung durch andere Maßnahmen, z. B. durch eine Verbindungsleitung nach Bad Marien­berg, sicherzustellen.

Ratsmitglied Bartholome (SPD) bemerkt, daß im Hinblick auf das Versiegen des Biebrichsbaches die Frage nach der Absenkung des Grundwasserspiegels völlig unzureichend beantwortet worden sei. Die aktuelle Situation gebe Anlaß zu einer Nachfrage.

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