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Punkt 11/1:
Beschiußvohage
öffenttich
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] OfvckMcht Nr. (ggf. N*chtrsgvtrm<flO
Abt./Az,; o.tum 103/1990 "Neu-
111/5 611.32 Di/Scho 17.05.1990 ) fassung"
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Haupt- und Finanzausschuß
29.05.1990
Stadtrat
07.06.1990
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Änderung der Richtlinien zur Bezuschußung von Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und den Stadtteilen
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3er Stadtrat stimmt den geänderten Richtlinien iwxdewxMowgB&ggaenxR&nmxiRux/ mit folgenden Ergänzungen /xi&nd&emNgen zu:
1. Der Tenor unter I erhält folgenden Wortlaut:
"Die Maßnahmen beziehen sich auf den Geltungsbereich der Satzung über die Art der Gestaltung
und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur vom 04.01.1988 sowie auf erhaltenswerte, denkmalgeschützte oder kulturhistorische Gebäude in den Stadtteilen."
2. ZI ffer 4 unter I erhält folgende Fassung: _
"Die Renovierung und Neueindeckung von Dach- und Fassadenflachen mit Naturschiefer erhält _ eine Förderung, auch bei Neubauten, sofern er in altdeutscher Art verlegt wird. "_
(Der Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.05.1990 die o. a. Ergänzungen b eraten und empfiehlt dem.Stadtrat die Beschlußfassung .)_
Die Richtlinien treten mit Mirkung vom _ in Kraft.
)ie Richtlinien vom 01.02.1990 werden aufgehoben.
vom
990
X
vom
390
X
vom
390
3
Beratungsergebnis
Gftmiufn
Stadtrat Montabaur
X stimmig
-Inspektor z. A.
eenen

