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Beschtußvortage
Punkt 11/3:
Abt./Az.:
111/1 610-13 H.Ju/No
öffentlich
nicht*
öffentlich
Datum
08.05.1990
Oruckaacha Nr. (ggf. Nachtragvarmarts)
94/1990
Batraff
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"
- Zustimmungs- und Satzungsbeschluß nach §§ 10 BauGB, 24 GentO
Beachlu6vorachlag
Der Rat stimmt der am 30.11.1989 und 01.02.1990 eingeleiteten Bebauungsplanänderung folgenden Inhalts zu:
1. Der im Bereich der Flurstücke 5235, 5229/1, 5228/3, 6064/1 und 5227/2 vorgesehene, in nördliche Richtung weisende Mendehammer wird in südlicher Richtung im Bereich der Flurstücke 5228/3, 6064/1 und 5227/2 verlegt.
2. a) Als Zufahrt zum Grundstück Nr. 87/17 wird von der Straße Am alten Galgen
aus eine 8,00 m breite öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
b) Die im Bebauungsplan ausgewiesene, durch die Flurstücke Nr. 87/16 und 87/17 führende Grunddienstbarkeitsfläche wird aus dem Plan herausgenommen.
c) Die überbaubaren Flächen werden den Änderungen zu a) und b) angepaßt.
Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB,
24 GemO.
Beratungsergebnis
'Q* Beratungstelle
'Q'Sitzungstermin
Stadtrat
22.05.1990
-"4
vom
990
X
i vom
Gremtum
Stadtrat
Sitzung zm
22.05.1990
TOP
ii/3
Mit
Ja
Nein
Enthaltung
Laut
Ab
weichender
Ein-
y stimmig
Sümmern mehrheit ^
' 21
0
0
Beschluß- X Vorschlag
Beschluß
(Rückseite)
vom
990
X
25.05.1990
Sehr, Mar Inspektor z. A
11 -

