Akte 
Sitzung 22. Mai 1990
Entstehung
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10

Beschtußvortage

Punkt 11/3:

Abt./Az.:

111/1 610-13 H.Ju/No

öffentlich

nicht*

öffentlich

Datum

08.05.1990

Oruckaacha Nr. (ggf. Nachtragvarmarts)

94/1990

Batraff

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"

- Zustimmungs- und Satzungsbeschluß nach §§ 10 BauGB, 24 GentO

Beachlu6vorachlag

Der Rat stimmt der am 30.11.1989 und 01.02.1990 eingeleiteten Bebauungsplanände­rung folgenden Inhalts zu:

1. Der im Bereich der Flurstücke 5235, 5229/1, 5228/3, 6064/1 und 5227/2 vorgesehene, in nördliche Richtung weisende Mendehammer wird in südlicher Richtung im Bereich der Flurstücke 5228/3, 6064/1 und 5227/2 verlegt.

2. a) Als Zufahrt zum Grundstück Nr. 87/17 wird von der Straße Am alten Galgen

aus eine 8,00 m breite öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.

b) Die im Bebauungsplan ausgewiesene, durch die Flurstücke Nr. 87/16 und 87/17 führende Grunddienstbarkeitsfläche wird aus dem Plan herausgenommen.

c) Die überbaubaren Flächen werden den Änderungen zu a) und b) angepaßt.

Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB,

24 GemO.

Beratungsergebnis

'Q* Beratungstelle

'Q'Sitzungstermin

Stadtrat

22.05.1990

-"4

vom

990

X

i vom

Gremtum

Stadtrat

Sitzung zm

22.05.1990

TOP

ii/3

Mit

Ja

Nein

Enthaltung

Laut

Ab­

weichender

Ein-

y stimmig

Sümmern mehrheit ^

' 21

0

0

Beschluß- X Vorschlag

Beschluß

(Rückseite)

vom

990

X

25.05.1990

Sehr, Mar Inspektor z. A

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