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Der Vorsitzende weist darauf hin, daß für die Herrichtung eines Parkplatzes eine entsprechende Baugenehmigung bei der Kreisverwaltung einzuholen sei.
Nach Vorlage dieser Genehmigung werde der Parkplatz gebaut. Ob wegen des Zustandes des Grundstückes eine Umzäunung erforderlich sei, werde von der Verwaltung überprüft.
Ratsmitglied Windeck (FWG) erkundigt sich nach dem Kostenstand des Umbaues des Hauses Joseph-Kehrein-Straße 2, insbesondere nach den Mehrkosten, die durch den Brand des Dachstuhls entstanden sind.
Von seiten der Verwaltung wird ausgeführt, daß sich der Brandschaden auf ca. 150.000,-- DM bis 200.000,-- DM beläuft. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken fügt hinzu, daß diese Kosten vollständig durch die Brandversicherung abgedeckt werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
5430 Montabaur, 11. Juni 1990
Schriftführer:
Ratsmitglied Manns:
Ratsmitg
iedlSchweizer:
Vorsitzender:
Ratsmitglied Bä
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990
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