Befreiungsantrag (§ 31 Abs 2 BBauG/
§ 98 Abs. 2 LBauO)
zum Bauantrag vom 27.09.91
AM*nn)ch*n BauauMchtsbehörd*
Bauherr (Name, Vorname. Beruf, Anschrift, Teiefon)
EHELEUTE CHRISTINE + GREGOR HELLES, WlLHELM-MAN6ELS-$TR. 17 - 19, 5430 MONTABAUR
Entwurfsverfasser (Name, Vorname, Beruf, Anschrift. Teiefon)
STEFAN WILD, ARCHITEKT, WERBHAUSGASSE 1, 5430 MONTABAUR
Grundstück
Gemeinde, Ortstei), StraBe, Hausnummer
5430 MONTABAUR ALBERTSTR. 16
Katasterbezeichnung
Gemarkung
5430 MONTABAUR
Fiur
51
Fiurstück
12
Von foigenden baurechtiichen Vorschriften bzw. Festsetzungen wird Befreiung beantragt:
5^ Bebauungspian t ] Landesbauordnung und sonstige bauordnungsrechtiichen Vorschriften
Begründung:
- Die Festsetzung des Bebauungspianes bzw. § und Absatz der Landesbauordnung oder der sonstigen bauordnungsrechtiichen Vorschriften (z. B. Garagenverordnung, Versammtungsstättenverordnung) oder die Vorschrift in einer Satzung nach § 123 LBauO. von der Befreiung beantragt wird, ist anzugeben: die jeweiis beantragte Befreiung ist ausfuhrtich zu begründen (ggf. weitere Aniagen beifügen).
DAS GEPLANTE WOHNHAUS RAGT MIT DER SÜDLICHEN GEBÄUDEECKE GERING- GÜGIG IN DIE NACH DEM ALTEN BEBAUUNGSPLAN "ALBERTHÖHE" AUSGEWIESENE NICHT ZU ÜBERBAUENDE FLÄCHE HINEIN.
EIN MINDESTABSTAND VON 5,00 M IST JEDOCH SOWOHL ENTLANG DER ALBERT* STRAßE ALS AUCH DER UNTERGEORDNETEN VERLÄNGERUNG DER RHEINSTRAßE GEWÄHRLEISTET. DAS ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES IM KREUZUNGSBEREICH EIN SICHTDREIECK FÜR DEN VERKEHR FREIZUHALTEN WIRD DURCH DIE VORGESEHENE^ PLANUNG ERST ERREICHT, DA DER HOHE HÜGEL AUF DEM GRUNDSTÜCK IM ZUGE DER BEBAUUNG IN DIESEM ECKBEREICH ABGETRAGEN WERDEN SOLL.
DAS GEGENÜBERLIEGENDE GEBÄUDE (ALBERTSTR. 18) STEHT NOCH NÄHER AN DER STRAßENKREUZUNG.
UM BEFREIUNG WIRD GEBETEN.
Ort, Datum
Ort, Datum
M 0 N 7 ÄBAUR, 1/.10.1991
Unterschrift des Entwurfsvefiass^rs
Unterscl
Aniagen:

