Akte 
Sitzung 07. November 1991
Entstehung
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Befreiungsantrag (§ 31 Abs 2 BBauG/

§ 98 Abs. 2 LBauO)

zum Bauantrag vom 27.09.91

AM*nn)ch*n BauauMchtsbehörd*

Bauherr (Name, Vorname. Beruf, Anschrift, Teiefon)

EHELEUTE CHRISTINE + GREGOR HELLES, WlLHELM-MAN6ELS-$TR. 17 - 19, 5430 MONTABAUR

Entwurfsverfasser (Name, Vorname, Beruf, Anschrift. Teiefon)

STEFAN WILD, ARCHITEKT, WERBHAUSGASSE 1, 5430 MONTABAUR

Grundstück

Gemeinde, Ortstei), StraBe, Hausnummer

5430 MONTABAUR ALBERTSTR. 16

Katasterbezeichnung

Gemarkung

5430 MONTABAUR

Fiur

51

Fiurstück

12

Von foigenden baurechtiichen Vorschriften bzw. Festsetzungen wird Befreiung beantragt:

5^ Bebauungspian t ] Landesbauordnung und sonstige bauordnungsrechtiichen Vorschriften

Begründung:

- Die Festsetzung des Bebauungspianes bzw. § und Absatz der Landesbauordnung oder der sonstigen bauordnungsrechtiichen Vorschriften (z. B. Garagenverordnung, Versammtungsstättenverordnung) oder die Vorschrift in einer Satzung nach § 123 LBauO. von der Befreiung beantragt wird, ist anzugeben: die jeweiis beantragte Befreiung ist ausfuhrtich zu begründen (ggf. weitere Aniagen beifügen).

DAS GEPLANTE WOHNHAUS RAGT MIT DER SÜDLICHEN GEBÄUDEECKE GERING- GÜGIG IN DIE NACH DEM ALTEN BEBAUUNGSPLAN "ALBERTHÖHE" AUSGEWIE­SENE NICHT ZU ÜBERBAUENDE FLÄCHE HINEIN.

EIN MINDESTABSTAND VON 5,00 M IST JEDOCH SOWOHL ENTLANG DER ALBERT* STRAßE ALS AUCH DER UNTERGEORDNETEN VERLÄNGERUNG DER RHEINSTRAßE GE­WÄHRLEISTET. DAS ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES IM KREUZUNGSBEREICH EIN SICHTDREIECK FÜR DEN VERKEHR FREIZUHALTEN WIRD DURCH DIE VORGESEHENE^ PLANUNG ERST ERREICHT, DA DER HOHE HÜGEL AUF DEM GRUNDSTÜCK IM ZUGE DER BEBAUUNG IN DIESEM ECKBEREICH ABGETRAGEN WERDEN SOLL.

DAS GEGENÜBERLIEGENDE GEBÄUDE (ALBERTSTR. 18) STEHT NOCH NÄHER AN DER STRAßENKREUZUNG.

UM BEFREIUNG WIRD GEBETEN.

Ort, Datum

Ort, Datum

M 0 N 7 ÄBAUR, 1/.10.1991

Unterschrift des Entwurfsvefiass^rs

Unterscl

Aniagen: