Akte 
Sitzung 07. November 1991
Entstehung
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Probtw"bw*ch'<'b<jng/Begründung

Die Bauherren beabsichtigen, auf dem Grundstück Albertstraße 16 ein Einfamilien- Mohnhaus mit Einliegerwohnung zu errichten. Das Vorhaben entspricht mit Ausnahme der einzuhaltenden überbaubaren Fläche den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe". So sieht der in 1960/1962 aufgestellte Bebauungsplan zur verlängerten Rheinstraße noch eine Abstandsfläche von 10 m "or, die im Falle einer Überarbeitung des Bebauungsplanes sicherlich bis auf 5 m an die Straßen herangeführt würde.

Die Voraussetzungen einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB

- die Abweichung ist städtebaulich vertretbar

- die Grundzüge der Planung werden nicht berührt

- die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar

liegen vor.

Fofiamung

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Nf.

Finanziere Auswirkungen?

Veranschtagung

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Montabaur, 29.10.1991

Ja. mit OM

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Dr. PjKssel-Dölken, Bürgermeister