Akte 
Sitzung 07. November 1991
Entstehung
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AnlageiNr. 6 zur Nfederschrift

VERBAMDSGEMEIWDEYERMALTUN6

MONTABAUR

Mittei!ungsvor!age

Im Namen der Stadt Montabaur

Abt./Az.: Datum

II/Kü./Di. 10.10.1991

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öffenttich öffenttich

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

248/1991

' ^ Beratungsfolge

^ Sitzungstermin

j Haupt- und Finanzausschuß

i_,___

15.10.1991

j Stadtrat

07.11.1991

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Betreff

Ortsübliche Vergleichsmiete in Montabaur; Überprüfung nach § 5 Wirtschafts- $'

Strafgesetz; Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.1991 <-

! Inhalt der Mtttetlung

! Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.1991 ergeht folgende Mitteilung:

i

! 1. Eine allgemein ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht bekanntgegeben

j werden, da für jeden Einzelfall die Vergleichsmiete anhand von bestimmten

! Vergleichskriterien, z. B. Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und

! Lage der Wohnung, zu ermitteln ist.

i

} 2. Die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt die ihr durch Gesetz zugewiesenen

! Aufgaben wahr. Da es sich um eine staatliche Aufgabe handelt, die die

! Verbandsgemeindeverwaltung als Auftragsangelegenheit wahrzunehmen hat,

! obliegt dem Stadtrat nicht die Kontrolle darüber, ob und in welchen

! Fällen die Verwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen tätig werden mußte

! oder tätig geworden ist. Dies ist allein Angelegenheit der zuständigen i Aufsichtsbehörden.

! 3. Wenn die SPD-Fraktion die Vermutung hat, daß bei einem der vielen Miet- t Verhältnisse in der Verbandsgemeinde ein Verstoß gegen § 5 Wirtschafts- j Strafgesetz vorliegen könnte, dann möge sie der zuständigen Stelle in ! der Verbandsgemeindeverwaltung (Zimmer 19, Herr Schenk) diesen Fall

nennen, damit ggf. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

Fortsetzung

siehe

Rückseite

Beratungsergebnis

r

Gremtum

Sitzung am

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