AnlageiNr. 6 zur Nfederschrift
VERBAMDSGEMEIWDEYERMALTUN6
MONTABAUR
Mittei!ungsvor!age
Im Namen der Stadt Montabaur
Abt./Az.: Datum
II/Kü./Di. 10.10.1991
— _ nicht-
öffenttich öffenttich
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
248/1991
' ^ Beratungsfolge
^ Sitzungstermin
j Haupt- und Finanzausschuß
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15.10.1991
j Stadtrat
07.11.1991
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Betreff
Ortsübliche Vergleichsmiete in Montabaur; Überprüfung nach § 5 Wirtschafts- $'
Strafgesetz; Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.1991 <-
! Inhalt der Mtttetlung
! Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.1991 ergeht folgende Mitteilung:
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! 1. Eine allgemein ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht bekanntgegeben
j werden, da für jeden Einzelfall die Vergleichsmiete anhand von bestimmten
! Vergleichskriterien, z. B. Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und
! Lage der Wohnung, zu ermitteln ist.
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} 2. Die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt die ihr durch Gesetz zugewiesenen
! Aufgaben wahr. Da es sich um eine staatliche Aufgabe handelt, die die
! Verbandsgemeindeverwaltung als Auftragsangelegenheit wahrzunehmen hat,
! obliegt dem Stadtrat nicht die Kontrolle darüber, ob und in welchen
! Fällen die Verwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen tätig werden mußte
! oder tätig geworden ist. Dies ist allein Angelegenheit der zuständigen i Aufsichtsbehörden.
! 3. Wenn die SPD-Fraktion die Vermutung hat, daß bei einem der vielen Miet- t Verhältnisse in der Verbandsgemeinde ein Verstoß gegen § 5 Wirtschafts- j Strafgesetz vorliegen könnte, dann möge sie der zuständigen Stelle in ! der Verbandsgemeindeverwaltung (Zimmer 19, Herr Schenk) diesen Fall
nennen, damit ggf. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.
Fortsetzung
siehe
Rückseite
Beratungsergebnis
r
Gremtum
Sitzung am
TOP

