Anlage Nr. 4 zur Niederschrift
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschiußvoriage
Im Namen der Stadt Montabaur
Abt./Az.:
111/1 H.Ju/No
öffentiich X
nicht-
öffenttich
Datum
24.09.1991
Drueisaacha Nr. (ggf. Nachtragvwrmwdü
241/1991
Bttrwff
Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Alter Galgen - Erweiterung"
BtachtuBvorachtag
Gemäß § 47 des Baugesetzbuches vom 08. Dezember 1986 (BGB1.I. S.2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Alter Galgen - Erweiterung" die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung "Alter Galgen - Erweiterung".
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Gemarkungsgrenze; im Osten durch die K 82; im Süden durch die Graf-von-Zeppelin-Straße und im Westen durch das Industriegrundstück Aldi.
Beratungsergebnis
!Ü
^ Saratungafotga
^ Sitzungatarmin
Bau-. Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur
15.10.1991
Stadtrat
07.11.1991
Gramtum
Sitzung am
TOP
Ein*
stimmig
Mit
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Ja
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Laut
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(Rückseite)

