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Beschtußvoriage
In Namen der Stadt Montabaur
TOP 11/10: Änderung des Bebauungsplanes "Koblenzer
öffenttich
nicht*
öffenttich
Straße"
Abt. /Az.: Datum
111/1 610-13 H.Ju/No 13.08.1991
Oruekaachw Nr. (ggf. Naehtragvarmart!)
211/1991
^ Beratungsfoiga ,
^ Sitzungstannin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß der Stadt
03.09.1991
Stadtrat
01.10.1991
*
Betreff
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Koblenzer Straße"
^aschtuBvorachiag
1. Entscheidung über die Bedenken/Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Rat nimmt Kenntnis von der Anregung der Kreisverwaltung - untere Landespflegebehörde Die Anregung wird berücksichtigt und die Stellungnahme zur Umweltverträglichkeit entsprechend geändert.
2. Zustimmungs- und Satzungsbschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO:
Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes "Koblenzer Straße" (einschließlich seiner Textfestsetzungen und Begründung) in der Form zu, wie er
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat
- dieser Beschiußvorlage in Ablichtung beigefügt ist.
Zugestimmt wird auch der durch Herrn Garten- und Landschaftsarchitekten Brüll überarbeiteten Stellungnahme zur Umweltverträglichkeit. Die Stellungnahme wird (insbesondere auch hinsichtlich der aufzeigten Maßnahmen zur Land- schaftsspflege) zum integrierten Bestandteil des Bebauungsplanes.
Der Rat beschließt den Bebauungsplan als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Beratungsergebnis
Gramtum
Stadtrat der Stadt Montabaur
Sitzung am
01.10.1991
TOP
11/10
--En- ] stimmig
Mit
Stimmen*
mehrheit
Ja
14
Mein
6
EnthaKung
3
Laut
Beschluß*
X vorschtag
Ab-
weichender
_BeschtuB
) (Rückseite)
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