VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Punkt 1/1 a):
Im Namen der Stadt Montabaur
6 -
Beschtußvortage
öffenttich
nicht-
öffentiich
$
*
Druckaache Nr. (ggf. Nachtragvermark)
114/1991
Abt./Az.:
IV/943.11 Neu/RY
Datum
07.05.1991
^ Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur
14.05.1991
11.06.1991
Stadtrat
Betreff
Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Horresser Berg"
20 . 020 ,—
1.223,37
26.950,-
165.618,37
DM
DM
DM.
DM ist
BeschluBvorachlag
Die Stadt Montabaur verkauft an die Firma Möbel Vertriebs GmbH, Montabaur, von dem städtischen Baugrundstück in der Gemarkung Horressen, Flur 14, Nr. 15/3 die im Lageplan gekennzeichnete, noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.850 m' Der Kaufpreis beträgt 30,50 DM/nf, mithin vorläufig 117.425,-- DM.
Zudem sind folgende Kosten zu übernehmen:
Kanalanschlußbeitrag (5,20 DM/nf) ca.
Kanal hausanschlußkosten
Erschließungskostenvorauszahlung (7,-- DM/m^) ca Der vorläufige Gesamtkaufpreis von 165.618,37 DM ist innerhalb
eines Monats nach Abschluß des Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten einschließlich der Vermessungskosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Bei der Vermessung sich ergebende Abweichungen sind auf der vorgenannten Preisgrundlage auszugleichen.
Das Grundstück muß innerhalb von 3 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch durch den Erwerber oder seinen Rechtsnachfolger im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes "Horresser Berg" bebaut werden. Geschieht dies nicht, kann die Stadt Montabaur die Rückübertragung zum Einstandspreis verlangen. Die Bebauungsverpflichtung und die Rückübertragungsverpflichtung sind durch eine Vormerkung im Grundbuch zu sichern.
jng
1.19
-P.
Beratungsergebnis
Gremium
Stadtrat
Sitzung am
11.06.1991
TOP
1/1 a)
Ein-
X stimmig
Mit
Stimmen-
mehrheit
Ja
20
Mein
/
Enthaftung
Laut
BeschtuB-
vorschtag
Ab
weichender
BeschtuB
(Rückseite)
Ratsmitglied Dr. Hütte befindet sich bei der Abstimmung nicht im Sitzungs- ,

