- Der prozentuale Anteil von Koniferen in Anlagen- und Gartenbepflanzungen darf daher 10% nicht überschreiten.
Die im Maßnahmenplan eingetragenen Pflanzstandorte sind beispielhaft und stellen keine verbindliche Festsetzung dar.
Die für Bepflanzungsmaßnahmen zu verwendeten Gehölze sind in beiliegender Pflanzenliste ersichtlich.
5. Zusammenfassende Beurteilung
Die aufgeführten Wirkungen auf Maturhaushalt und Landschaft stellen einen Eingriff dar, der bei Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen ausreichend gemindert werden kann.
Die Durch- und Eingrünungsmaßnahmen gliedern die Flächen, verbessern das Wohnumfeld, dienen als ökologische Vernetzungselemente und binden das Planungsgebiet in die Landschaft ein.
Alle Maßnahmen sind in den weitergehenden Planungen und bei der Ausführung zu konkretisieren.

