Landschaftsplanung in der Bauleitplanung
1. Planungsgegenstand
1.1 Allgemeine Beschreibung des Plangebietes und des Projektes
Die Stadt Montabaur beabsichtigt den Bereich des alten Sportplatzes und Tennisplatzes (Hinter dem Heiligkreuz) an der Koblenzer Straße in einem Bebauungsplan zu ordnen.
Die zu bearbeitende Fläche beträgt ca. 2,2 ha.
Geplant ist die Ausweisung eines Wohnbaugebietes (WR) mit einem Kinderspielplatz.
Die Erschließung erfolgt über die Koblenzer Straße aus.
Der Bebauungsplan wird begrenzt durch:
- die Koblenzer Straße und einem ca. 3m breiten Gehölzstreifen im Nordosten
- einen Feldweg im Süden
- einen ca. 5m breiten Gehölzstreifen auf dem Gelände der Kreisverwaltung im Südwesten
1.2 Planungsrechtliche Grundlagen ^
Die Stadt Montabaur ist Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung. Der "Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald" weist die gesamte Verbandsgemeinde als "Raumtyp II mit einzelnen Strukurschwächen" aus. (Scala 1-111)
Montabaur wird als "Zentrum der Grundversorgung" mit der besonderen Funktion als "Gewerblicher Standort" ausgewiesen. Bei der weiteren Entwicklung der Verbandsgemeinde ist hierauf besonders Rücksicht zu nehmen, da dies zur Verringerung der Strukturschwächen des ländlichen Raumes beiträgt.

