Unter Einbeziehung des Kriteriums Wirtschaftlichkeit gilt es herauszufinden, welche Mischung an Investitionen für "Energielieferungen" und "Einsparen" für die jeweiligen Kunden und damit verbunden auch für die zu schaffenden Stadtwerke optimal sind.
Energiedienstleistungen sind, auf einen Nenner gebracht, eine Kombination aus Know how, Einspartechnik, Finanzierungspaket und Energieträger zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung
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Das Energieversorgungskonzept ist zu gliedern in:
1. ein Rahmenkonzept für das gesamte Gemeindegebiet;
2. Teiikonzepte für ausgewähite Bereiche aufgrund von Aussagen des Rahmenkon- zeptes.Das Rahmenkonzept beschreibt die Gesamtstruktur der Stadt einschiießiich der Stadtteiie und ersteht Empfehiungen vor ahem grundsätzlicher Art. Hierunter f ällt ais wichtigste Aussage auf jeden Fah die künftige Rohe der Stadt Montabaur innerhaib der Energieversorgung.
Eine Rahmendarstellung wird auch den Gesamtüberblick über die Kostensituation unter Berücksichtigung der dargestellten Szenarien enthalten.
Insbesondere die Ausgestaltung des künftigen Verhältnisses zwischen Energiefremdbezug und kommunaler Energiedienstleistung, d.h. zwischen dem jetzigen Energielieferant und etwa künftiger Eigenbetriebe der Stadt Montabaur ist durch das Rahmenkonzept vorzugeben.
Die Erarbeitung und Integration von Teilkonzepten wird sich auf Stadtteile, Baugebiete, Gewerbegebiete, aber auch auf Einzelobjekte, wie z.B. Krankenhaus, Altenheim, Einkaufszentrum, Rathaus usw. beziehen.
Teilkonzepte sind innerhalb des Energieversorgungskonzeptes auch die Maßnahmen, die je nach Ausgangslage kurzfristig umzusetzen sind und wegen ihrer Überschaubarkeit auch in zeitlicher Hinsicht die jährlichen Haushaltspläne mit ausgestalten, zumal auch bei diesen "Blöcken" der jeweilige Finanzrahmen komprimiert und genauer als in einer Gesamtbetrachtung dargestellt werden kann.
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Mit der Erstellung des Energieversorgungskonzeptes wird ein neutraies Institut beauftragt.
Zunächst wird vorausgesetzt, daß die personelle Ausstattung der Verwaltung es nicht zuläßt, ein Energieversorgungskonzept durch die Verwaltung erstellen zu lassen.
Es gibt mittlerweile erfahrene Planungsbüros, bzw. Institute, die sich ausschließlich mit der Erstellung von solchen Konzepten befassen.
Wichtig ist vor allem die Neutralität des beauftragten Unternehmens. Weder eine personelle noch finanzielle Verbindung zu einem Energieversorungsunternehmen darf vorhanden sein.

