Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
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Nur beispielhaft seien an dieser Stelle Daten angeführt, die man prinzipiell benötigt:

- Siedlungs- und Baustruktur, Art und Maß der bautichen Nutzung, die Geometrie der Gebäude, das Bauaiter und Bausubstanz;

- Struktur der Energienachfrage, Wärmebedarf und -verbrauch der Son­der- und Großabnehmer, Struktur der Heizungsaniagen, Besitzverhäit- nisse...;

- Soziaistruktur der Bewohner und die damit voraussichtiiche Akzeptanz und Umsetzungswahrscheiniichkeit der Maßnahmen usw..

Auch der Betrachtungszeitraum eines Energieversorgungskonzeptes ist von großer Bedeutung. Dieser sollte einen Zeitraum umfassen, der gewährleistet, daß sämtliche Wärmeerzeugungsanla­gen und elektrische Verbrauchsgeräte grundsätzlich zu erneuern sind.

Dies entspricht einem Zeitraum von ca 20 Jahren. Dieser ist auch notwendig, um bauliche Maßnahmen sukzessive zu verwirklichen.

Wichtig ist die Darstellung der Zeitabläufe und die Kostentragung bei der Realisierung der H einzelnen Ziele bzw. Projekte. ^

Außerdem ist hierbei auch noch der bestehende Konzessionsvertrag mit in die Betrachtung einzubeziehen.

Im Energieversorgungskonzept sind den Entscheidungsträgem außerdem noch weitere Instru­mente aufzuzeigen. Dies wären z.B.:

- organisatorische Instrumente: Einrichtung eines Kundenberatungszen­trums, in dem die Bürger über aüe Probieme bei Neubauten, Umbauten, bei Heizungserneuerungen sowie Geräteerneuerungen beraten wer­den.

- poiitische Instrumente: Einfiuß des Stadtrates auf die Gestaitung von

Bebauungspiänen durch z.B. Festiegung von energetisch optimaien ^

Bedingungen. Letzüch muß das Ziel verfolgt werden, die Versorgungs­konzepte in die verbindliche Bauieitplanung einzuarbeiten. #

Energiedienstleistung

Eine Vorgabe oder besser eine Rahmenempfehlung sollte ein Energiekonzept auf jeden Fall beinhalten:

Das derzeitige System der Energieversorgung muß umgewandelt werden in eine Energiedienst­leistung.

Genau betrachtet hat niemand das Bedürfnis nach Energie, etwa einer bestimmten Menge Elektrizität, sondern nach Energiedienstleistungen, z.B. nach einer bestimmten Temperatur im Wohnraum oder am Arbeitsplatz, nach Licht, nach warmem Wasser usw..