Ein kommunales Energieversorgungskonzept soll für die Entscheidungsträger der Stadt auf der gesicherten Grundlage der derzeitigen Energieverbrauchsstruktur Empfehlungskatalog und Handlungsinstrument sein.
Grundlage kommunaler Energiepolitik ist ein Energieversorgungskonzept.
Allerdings gibt es keine einheitliche Definition für diesen Begriff.
Eine Ausführung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VkU) sei deshalb ausführlich zitiert:
'in der kommunaien Praxis werden die Überiegungen zur unternehmensbezogenen Pianung der ieitungsgebundenen Energieversorgung und zu ihrer Abstimmung mit der kommunaien Entwickiungs- und Umweitschutzpianung unter dem Begriff "örtiiches Versorgungskonzept" zusammengefaßt. Dies umfaßt insbesondere:
- die Beschreibung eines zukunftsorientierten Systems der integrierten ieitungsgebundenen Energieversorgung;
- ein langfristiges Energieversorgungs- und Absatzkonzept
- und die taufende Abstimmung und Koordinierung des Versorgungssystems mit den übrigen Pianungsbereichen im Rahmen der Gesamtent- wickiungspianung der Gemeinde.'
Das Energieversorgungskonzept stellt sich hier als ein relativ genau definiertes Instrument dar. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, daß örtliche Handlungsschwerpunkte, Angebots- und Bedarfsstruktur, organisatorische Rahmenbedingungen und nicht zuletzt finanzielle Einschränkungen zu zahlreichen unterschiedlichen Ausprägungsformen führen.
Die VkU-Definition stellt zusehr einseitig den Gedanken der Versorgung in den Mittelpunkt. Dabei wird übersehen, daß Energieversorgungskonzepte in der Praxis stark an politischen Rahmenzielen orientiert sind, die zudem von Zeit zu Zeit wechseln können.
Wie sich Prioritäten verschieben, zeigt die folgende Abbildung für den Zeitraum 1979 bis 1987:
1979 _ 1984 _ 1987 _
1. Ölsubstitution 1. Umweitschutz 1. Wirtschafts-
2. Energie- 2. Energie- förderung
einsparung einsparung 2. Umweitschutz
3. Umweitschutz 3. Öisubstitution 3. Energie
einsparung
(Abb. 4: Zieiprioritäten von Energieversorgungskonzepten im Zeitabiauf. Queiie: Armand Dütz)

