IX
Für die einzelnen Projektphasen innerhaib des Ablaufplanes für die Erstellung des Energieversorgungskonzeptes steht ein noch zu biidender Energieausschuß bzw. -beirat zur Verfügung.
Dieser Ausschuß bzw. Beirat ist auch bei der Umsetzung des durch das Energieversorgungskonzept zu ersteiienden Empfehlungskataloges zu beteiligen.
X
Neue Bebauungspläne werden erst nach Vorlage entsprechender Teilkonzepte gemäß Abschn. V Ziffer 2 unter Berücksichtigung der Konzeptempfehlungen aufgestellt.
XI
Für größere,bereits in der Planung befindliche Bauvorhaben, wie z.B. "Einkaufzentrum" im Bebauungsplan Altstadt I und Neu- bzw. Umbau Altenheim wird die Erstellung eines Teilkonzeptes vorgezogen. Insbesondere ist hierbei der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung zu berücksichtigen.
XII
Mit der Koblenzer Elektrizitätswerkund Verkehrs-Aktiengesellschaft (KEVAG) sind schon jetzt Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel, vor Ablauf des Konzessionsvertrages entsprechende Änderungen, insbesondere des 1 Abs. (I), (2), (6) und (7) zu vereinbaren. In die Verhandlungen ist auch der evtl. Rückkauf von Teilleitungsnetzen mit einzubeziehen.
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