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Zur Abgeltung von Haftungsansprüchen mit geringem Umfang hinterlegt der Benutzer bei dem Pfarrburo spätestens 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Kaution über einen Betrag von 500,00 DM. Nach Abnahme der Räume durch einen Beauftragten der Pfarrgemeinde wird die Kaution unverzüglich zuruckgegeben, es sei denn, daß ein bestimmter Betrag zur Abgeltung von Schäden einbehalten wird.
§ 6 Inkraftreten
Dieser Vertrag tritt mit Nirkung des Tages der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und gilt nur für die Dauer der in § 1 bezeichneten Veranstaltung.
Horressen, den
Kirchengemeinde
Benutzer
Bearbei tungsvermerke
1. Vertrag an Benutzer am__.
2. Unkostenpauschale in Höhe von _DM bezahlt.
3. Quittung über Zahlungseingang an Benutzer am _.
4. Kaution über_DM erhalten am_.
5. Kaution zurückgegeben am_
<S. Von der Kaution wurden einbehalten_DM, da
folgende Schäden abzugelten waren:
(Datum)
(Unterschrift)

