Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
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§ 2 Umfang der Nutzung

Die Kirchengemeinde gestattet dem Benutzer unter dem Vorbehalt des jederzeitigen entschadigungslosen Widerrufs die Benutzung der oben näher bezeichneten Räume an dem vereinbarten Termin. Zur Herrichtung und Säuberung der Räume steht die Zeit ab 14.00 Uhr des vorausgehenden Tages bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages zur Verfügung, soweit die vorbezeichneten Räume an diesen Tagen nicht bereits anderweitig genutzt werden.

Die Getränke werden besorgt durch_.

Der Benutzer hat für eine den Anforderungen der Hygiene entsprechende Reinigung der benutzten Raume,

Einrichtungsgegenstande und Geräte nach der Veranstaltung zu sorgen, insbesondere ist benutztes Geschirr zu spulen. Verschmutzungen der Außenanlagen sind vom Benutzer unverzüglich zu beseitigen.

§ 3 Benutzungsordnung

Die im Pfarrheim ausliegende Benutzungsordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

§ 4 Kosten

Die Pfarrgemeinde erhebt für die Benutzung der oben naher bezeichneten Räume eine Unkostenpauschale zur Deckung der anteiligen Nebenkosten des Pfarrheimes in Höhe

von_DM. Der Betrag ist spätestens B Tage vor Beginn

der Veranstaltung im Pfarrbüro zu bezahlen.

§ 5 Haftung

Der Benutzer haftet der Kirchengemeinde gegenüber für alle Sachschaden, die während der Zeit der Überlassung des Pfarrheimes am Gebäude, an den Einrichtungsgegenständen und Geraten entstehen, soweit diese durch Personen verursacht wurden, deren Zutritt der Benutzer ermöglicht hat. Der Benutzer haftet ferner für alle Schadenersatzansprüche, die aus Anlaß der Benutzung des Pfarrheimes erhoben werden. Er hat die Kirchengemeinde von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Ein Rückgriff auf die Kirchengemeinde ist ausgeschlossen.

Die Räume sowie alle Einrichtungsgegenstande und Gerate werden ohne Gewahr für ihre Beschaffenheit überlassen. Auch aus Unfällen, die ihre Ursache in der Beschaffenheit der Gerate und Einrichtungsgegenstände haben, können keine Schadenersatz­ansprüche gegenüber der Kirchengemeinde geltend gemacht werden. Der Benutzer stellt sicher, daß schadhaften Einrichtungs­gegenstande und Geräte nicht benutzt werden.