Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
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4.2 Nach der Installierung der neuen Silikat-Dosieranlage in Reckenthal (die erste nicht nur im Verbandsgemeindebereich sondern auch im gesamten Wester­wald) haben sowohl der Ingenieur als auch der zuständige Monteur eine Befragung in verschiedenen Haushalten in Reckenthal vorgenommen. Dabei zeigte sich folgendes Bild: Übereinstimmend wurde erklärt, daß die Trü­bungen und Verfärbungen zurückgegangen seien und nur noch kurzzeitig auf- treten. Zwei erklärten sogar, daß sie überhaupt keine Trübungen und Rot­färbungen festgestellt hätten.

4.3 Um eine solch subjektive Aussage zu objektivieren, haben wir zwei Wochen lang täglich zu den unterschiedlichsten Zelten und an den unterschied­lichsten Punkten Wasserproben entnommen, um festzustellen, ob das Wasser farblos, klar, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei ist, oder ob es Trübungen oder Rotfärbungen aufweist. Das Ergebnis sehen Sie vor sich. 14 Tagesproben, die keinerlei Trübungen oder Rotfärbungen aufweisen.

4.4 Da außerdem niemand den zusätzlichen Verbrauch benennen kann und es für den Einzelnen auch schwer ist, dies darzulegen, haben wir einen Vergleich der Durchschnittswerte für Reckenthal und die übrige Verbandsgemeinde vorgenommen, um zu vergleichbaren Werten zu kommen.

Dabei zeigte sich, daß der Durchschnittsverbrauch für die Verbandsgemeinde ohne Großverbraucher bei 47 m'/E und der für Reckenthal bei 44 mVE, also um 3 m* darunter liegt, der für die Stadt einschließlich der Stadtteile ohne Großverbraucher sogar bei 51 m^ liegt.

Da uns außerdem aus anderen Ortsgemeinden ebenfalls öfter Hinweise auf Trübungen oder Rotfärbungen erreichen (noch an diesem Wochenende aus Eigendorf aufgrund einer Feuerwehrübung), kann auch aus diesen Gründen ein Vorschlag zur Ermäßigung der Wassergeldforderung nicht unterbreitet werden.

Ergebnis:

Zusammenfassend kann festgestellt werden, auch wenn es sich um einen kleinen Ort von nur 144 Einwohnern handelt, daß alle möglichen Maßnahmen ergriffen worden sind und weiterhin die Bereitschaft besteht, bei einer von der Stadt vorge­sehenen Straßenbaumaßnahme die Gußrohrleitungen zu erneuern.