Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
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VERBANDS6EMEIN0EVERMALTUM6

MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsbtatt Nr.

Datum

21.01.1991

Oruchtachw Nr. (ggt. Nachtragvwrmwrh)

25/1991

Dem Bebauungsplan wird eine Grünordnungsplanung beigegeben, die zum integrierten Bestandteil wird. Dem Grünordnungsplan geht eine durch einen Landschaftsarchitekten erstellte Untersuchung über die Umweltver­träglich voraus. Diese Untersuchung zeigt auf, durch welche Ausgleichs­und Vermeidungsmaßnahmen die einschätzbaren landespflegerischen Beeinträchtigungen gemindert werden können. So sind als Minderungs-, Ausgleichs- und Grünordnungsmaßnahmen z. B. vorgesehen

- Begrünung der Erschließungsstraßen mit heimischen Sträuchern, Bäumen 1. und 2. Ordnung,

- Parkplatzflächen sind mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen oder Pflasterrasen zu befestigen,

- die jeweiligen Baukörper sind mit Sträuchern und Bäumen einzugrünen,

- nicht genutzte Flächen innerhalb des Betriebsgeländes sind als extensive Grünflächen anzulegen,

- innerhalb des Plangebietes werden geschlossene Gehölzpflanzungen festgelegt,

- Eingrünung der Betriebsgebäude mit standortgerechten Sträuchern,

Bäumen und Klettergehölzen,

- für alle Bauvorhaben sind den Bauantragsunterlagen Freiflächengestal- tungs- und Pflanzpläne vorzulegen.

Die Verfahren zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden durchgeführt; nächste Verfahrensstufe ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die einen entsprechenden Ratsbeschluß voraussetzt.

Fortsetzung

Erg*n:ungs6!*H

Nr.