VERBANDS6EMEIN0EVERMALTUM6
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsbtatt Nr.
Datum
21.01.1991
Oruchtachw Nr. (ggt. Nachtragvwrmwrh)
25/1991
Dem Bebauungsplan wird eine Grünordnungsplanung beigegeben, die zum integrierten Bestandteil wird. Dem Grünordnungsplan geht eine durch einen Landschaftsarchitekten erstellte Untersuchung über die Umweltverträglich voraus. Diese Untersuchung zeigt auf, durch welche Ausgleichsund Vermeidungsmaßnahmen die einschätzbaren landespflegerischen Beeinträchtigungen gemindert werden können. So sind als Minderungs-, Ausgleichs- und Grünordnungsmaßnahmen z. B. vorgesehen
- Begrünung der Erschließungsstraßen mit heimischen Sträuchern, Bäumen 1. und 2. Ordnung,
- Parkplatzflächen sind mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen oder Pflasterrasen zu befestigen,
- die jeweiligen Baukörper sind mit Sträuchern und Bäumen einzugrünen,
- nicht genutzte Flächen innerhalb des Betriebsgeländes sind als extensive Grünflächen anzulegen,
- innerhalb des Plangebietes werden geschlossene Gehölzpflanzungen festgelegt,
- Eingrünung der Betriebsgebäude mit standortgerechten Sträuchern,
Bäumen und Klettergehölzen,
- für alle Bauvorhaben sind den Bauantragsunterlagen Freiflächengestal- tungs- und Pflanzpläne vorzulegen.
Die Verfahren zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden durchgeführt; nächste Verfahrensstufe ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die einen entsprechenden Ratsbeschluß voraussetzt.
Fortsetzung
Erg*n:ungs6!*H
Nr.

