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&gänzungsbiatt Nr. 2
Im Namen der Stadt Montabaur
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257/1994
!08.11.1994
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Diese Förderungsrichtlinien basieren auf freiwilliger Basis.
Die Verwaltung empfiehlt den Gremien daher, den neuen Abs. 3 in § 3 mit folgendem Mortlaut aufzunehmen:
Herden im Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme und deren Förderung auch neue Fenster eingebaut, dürfen diese nur aus europäischen Holzbeständen stamm (Gebot zur Verwendung von Bolz aus europäischen Beständen).
B. Novellierung der Richtlinien der Stadt Montabaur für die Gewährung städt. Zuschüsse zur Modernisierung und Verbesserung von Hohnungen im Bereich des Rebstockes vom 01.01.1995 in der geltenden Fassung vom 01.02.1990
Auch in die Modernisierungsrichtlinien für den Bereich Rebstock sollte ein ' entsprechender Passus mit aufgenommen werden, in dem ein Gebot zum Einbau vo Holzfenstern aus europäischen Beständen mit einfließt. Über die Richtlinien ! für den Bereich des Rebstockes sind auch Modernisierungsmaßnahmen, z. B. Jj Fenstereinbau usw. direkt förderungsfähig. i
Die Verwaltung empfiehlt den Gremien daher, einen Absatz 5 in § 2 (förde
rungsfähige Maßnahmen) mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
Herden im Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme und deren Förderung auch neue Fenster eingebaut, dürfen diese nur aus europäischen Holzbeständen stammen (Gebot zur Verwendung von Holz aus europäischen Beständen).
Eine Anpassung der Höhe der Förderung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Gliederung der Förderungsrichtlinien nicht notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, die Novellierung der o. a. Richtlinie ab 01.01.1995 in Kraft treten zu lassen. ^
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