Problembeschreibung/Begründung
A. Novellierung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und in den Stadtteilen der Stadt Montabaur vom 11.06.1992
Die Verwaltung hat die Anregung des Haupt- und Finanzausschusses / Umweltaus- schussea aus der Sitzung am 13.10.1994 bezüglich der Überprüfung der Förderrichtlinien aufgegriffen.
Die bisherigen Kostensätze (§ 4 der Richtlinien) entsprechen nicht mehr dem Baupreisindex, insbesondere den derzeitigen Preisen auf dem Baumarkt. Eine entsprechende Anpassung der Forderungsbeträge ist daher geboten.
Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes hat sich der Baupreisindex wie folgt entwickelt:
1976 = 100 X 1990 = 178.6 X 1993 = 210,5 X.
Zahlen für das Jahr 1994 liegen noch nicht vor.
Nach Feststellung der Verwaltung wurden die Forderungsbeträge nach § 4 der
Richtlinien zuletzt im Jahre 1990 angepaßt. Nach § 7 der Richtlinien wurde die
Verwaltung beauftragt, in regelmäßigen Abständen den Baupreisindex zu überprüfen und die Forderungsbeträge diesem anzupassen.
Im Jahre 1990 betrug der Baupreisindex 178,6 X, im Jahre 1993 210,5 X. Dies entspricht einer Steigerung von umgerechnet 17,86 X.
Im folgenden wird die Veränderung des Forderungsbetrages (§ 4 der Richtlinien) kurz dargestellt:
Maßnahme
Forderungsbetrag alt (1990)
Forderungsbetrag neu ab 01.01.1995
1. Renovierung/Restaurierung von Fachwerkflächen:
- Anstrich von freiliegendem Fach werk einschl. der Gefache:
50 X der nachgewiesenen Kosten,
max. jedoch
22.50 0M pro m^
26.— DM pro nP
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Veranschtagung
56410 Montabaur, 0#. November 1994
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