aus den Mitgliedern des Stadtrates gewählt. Die übrigen Ausschüsse werdenaus Mitgliedern des Stadtrates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt; mindesten drei Mitglieder und StellväPtreterinnen bzw. Stellvertreter sollen dem Stadtrat angehören. Weitere Begründung erfolgt mündlich.
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