VERBAN0S6EMEINDEVERMALTUNG Anlaqe Nr. 5
MONTABAUR
Beschtußvortage
Im Namen der Stadt Montabaur
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X öffentiieh öffenttich
Abt./Az. : Datum
111/1 610.13 Be/Si 29.08.1994
Oruchaacha Nr. (ggf. Nachtragvwfmwrls)
170/1994
^ Beratungsfotge
^ Sitzungstermin
Stadtrat
08.09.1994
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Flur 37, 21/1, Schillerstr. 21, " Antrag des Herrn Eberhard Görg"
BeachtuBvoracftag
1. Änderungsbeschluß gemäß §§ 2 in Verbindung mit 13 I BauGB:
Auf Antrag des Grundstückeigentümers, Herrn Eberhard Görg, wird der Bebauungsplan "Himmelfeld" dahingehend geändert, daß die überbaubare Grundstücksfläche im nördlichen Grundstücksteil erweitert wird. Zu den das Grundstück begrenzenden Straßen, d. h. Schiller-und Bracklevstraße.ist ein Abstand von mindestens 5 Metern einzuhalten. Der in der Planskizze bezeichnete Teil des Grundstücks ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Die Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich außerdem darauf, daß die Errichtung einer Garage außerhalb der bebaubaren Grundstücksflächen im seitlichen Abstandsbereich zu den Nachbargrundstücken, jedoch nicht zu den Straßen hin, zulässig ist.
Die der Beschlußvorlage beigefügte Planskizze wird Bestandteil des Änderungsbeschlusses.
2. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nur unwesentlich berührt, so daß das Änderungsverfahren nach § 13 I BauGB vereinfacht durchgeführt werden kann.
Beratungsergebnis
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Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorllegen von Sonderinteresse (§ 22 GemO) an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
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