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Im Namen der Stadt Montabaur
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Oructmeln Nr. (ggf. Nachtr*gv<rm<rtt)
168/1994
der vorliegenden Planung die Biergasse räumlich im vorderen Bereich auf die historischen Verhältnisse zurückgeführt (Straßenbreite von 3,20 m auf 4,00 m erweitert) und im weiteren Verlauf auf 6 m bis 7 m Breite festgelegt wird. Das ergibt ein altstadttypisches Straßenraumprofil von 7 m zu 7 m (Straßenbreite zu Traufe).
Damit verbleibt vor den Neubauten an der Biergasse ein grüner Pflanzstreifen (mit kleinkronigen Bäumen) von ca. 3 m Breite. Die Reduzierung der bislang geplanten Vorgärten ist vertretbar, seitdem anstelle der früher vorgesehenen Hohnhauser nun im Erdgeschoß kleine Läden etc. und in den Obergeschossen Büros geplant werden.
Aufgrunddessen ergab sich auch die Notwendigkeit, von der in der Ausschußsitzung am 23.06.1994 vorgestellten Planung abzuweichen und die Bautiefe von l^m auf 13,50 m zu erweitern.
Auch die eingeschaltete Bezirksregierung erklärte nach einer Vorabprüfung des Plankonzeptes, daß keine grundsätzlichen Bedenken dagegen bestehen würden.
Um die bisherigen Verhandlungen umzusetzen, ist es nunmehr erforderlich, eine Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" in die Hege zu leiten.
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25 . 10.1994
Leg-Per.XI
1994
17 . 11 .
Leg-Per.XI
1994
08 . 12 .
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