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§7
Verhältnis zur Verbandsgemeindeverwaitung
Die Verbandsgemeindeverwaltung berät und unterstützt den Ausiänderbeirat bei der ErfüMung seiner Aufgaben.
§8
Entschädigung
Dem Vorsitzenden, seinen SteUvertretem und den weiteren Mitgiiedem des Ausiänderbeirates werden die notwendigen baren Ausiagen und der VerdienstausfaU nach Maßgabe der Hauptsatzung ersetzt. Die Zahi der Sitzungen, für die eine Entschädigung gewährt werden kann, darf jähriieh die Zah! der Sitzungen des Stadtrats nicht übersteigen.
§9
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentiiehen Bekanntmachung in Kraft.
56410 Montabaur, den
(S.)
Bürgermeister

