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Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähites Ratsmitgiied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO).
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen (einstimmig)
Die Fraktionen "Bündnis 90/Grüne" und "BfM" erkiären, daß man sich darauf verständigt habe, den an und für sich durch Losentscheid zu vergebenden Sitz jeweits für die Häifte der Wahtzeit zu besetzen. Durch Losentscheid in der Sitzungspause ist bestimmt worden, daß die Fraktion "Bündnis 90/Grüne" für die Zeit bis zum 31.12.1996 den Sitz besetzt. Danach werden das auf Vorschtag der Fraktion "Bündnis 90/Grüne" gewähite Mitgiied und der Steiivertreter das Amt niederlegen, damit auf Vorschiag der Fraktion "BfM" gewähtt werden kann. Diese Absprache ist Grundiage des gemeinsames Wahtvorschtages.
Tagesordnungspunkt 6:
Ausiänderbeirat
a) Satzung über die Einrichtung eines Ausiänderbeirates Drucksache-Nr. 151/1994 "Nachtrag", Aniage Nr. 1
Der Stadtrat beschiießt die Satzung über die Einrichtung eines Ausiänderbeirates in der ais Aniage Nr. 1 beigefügten Form.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 2 Enthaitungen
b) Satzung über die Wahi des Ausiänderbeirates (Wahiordnung - Ausiänderbeirat) Drucksache-Nr. 152/1994 "Nachtrag", Aniage Nr. 2
Bürgermeister Dr. Possei-Döiken verweist darauf, daß die Verwattung beim Überarbeiten des Satzungsentwurfes versäumt habe, in § 24 Abs. 3 den ietzten Satzung zu streichen und bittet, dies handschriftiich vorzunehmen.
Der Stadtrat beschiießt die Satzung der Stadt Montabaur über die Wahi des Ausiänderbeirates (Wahiordnung - Ausiänderbeirat) in der ais Aniage Nr. 2 beigefügten Form.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 2 Enthaitungen

