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4. Erster Mahlgang
4.1 Vor Eröffnung der Wahlhandlung hat sich der Wahl Vorstand davon uberzeugt, daß die Wahlurne leer ist, und sie sodann verschlossen.
4.2 Der Schriftführer ruft die wahlberechtigten Ratsmitglieder in der Reihenfolge, die aus der Anwesenheitsliste (vgl. S. 1) ersichtlich ist, auf und händigt jedem einen Stimmzettel aus. Die Ratsmitglieder genen daraufhin einzeln in die aufgestellte Wahlkabine zur Stimmabgabe und werfen den Stimmzettel ungeöffnet in die Wahlurne.
Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe eines jeden Ratsmitgliedes durch ein Kreuz hinter seinem Namen in der Anwesenheitsliste.
Sodann wird die Frage gestellt, ob noch ein Ratsmitglied seine Stimme abzugeben habe. Als sich daraufhin niemand meldet, erklärt der Vorsitzende die Wahlhandlung für geschlossen.
4.3 Die Stimmzettel werden aus der Wahlurne genommen und gezählt.
Es sind Stimmzettel in der Urne, also genau so viele, wie Wahl
berechtigte anwesend sind.
I_j Es sind _ Stimmzettel in der Urne.
Erklärung:
Die Stimmzettel werden entfaltet. Der Wahlvorsteher verliest die auch von den Beisitzern kontrollierten Stimmzettel, die der Schriftführer wie folgt registriert:
{ I Alternative 1 - mehrere Wahl Vorschläge
1. _ (WahlVorschlag 1) _
Name
Stimmen
2 .
(WahlVorschlag 2)
Name
Stimmen
3.
(WahlVorschlag 3)
Name
Stimmen
4.
(WahlVorschlag 4)
Name
Stimmen
Stimmenthaltungen ungültige Stimmen

