Akte 
Sitzung 14. April 1994
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Entwurf

Antage .zur Niederschrift

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T EXTFESTSE TZUNGEN

zum Bebauungspian "Verlängerte Südstraße Eigendorf'

1. Baupianunasrechtiiche Textfestsetzunaen

1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt das Allgemeine Wohngebiet (WA) nach § 4 (1) und (2) BauNVO. Die unter § 4 (3) BauNVO zulässigen Ausnahmen sind nach § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht Bestandtei! des Bebauungsptanes.

1.2 Maß der bauiichen Nutzung

im Bebauungspian ist das Maß der bauiichen Nutzung durch die Grundflächenzahi (GRZ) mit 0,4 , die Geschoßfiächenzahit (GFZ) mit 0,8 bestimmt.

1.3 Bauweise

innerhaib des Geitungsbereiches des Bebauungspianes ist die offene Bauweise mit Einzeihäusern (Piangebiet 1) sowie mit Haus­gruppen (Piangebiet 2 und 3) vorgeschrieben.

1.4 fiberbaubare Grundstücksfiächen

Die überbaubaren Grundstücksfiächen sind durch Baugrenzen im ^ Pian festgesetzt.

^ 1.5 Steiipiätze und Garagen

im Piangebiet 3 wird festgesetzt:

- oberirdische Garagen und Steiipiätze sind nur in den im Pian aus­gewiesenen Piächen zuiässig.

Tiefgaragen werden empfohien.

! 1.6 Häheniaae der bauiichen Aniaaen:

) i

} Die maximaie Firsthähe wird wie foigt festgeiegt:

I ! - Firsthähe maximai 9,00 m

- Ais unterer Bezugspunkt giit OKRF (Oberkante Rohfußboden; ' oberer Bezugpunkt ist die Oberkante Dacheindeckung