Erich Die! - KirchstraBe 2 - 56412 Stahihofen
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Abnahme:
Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung der Arbeiten die Abnahme der Leitung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen. Wird keine Abnahme der Vertragsparteien innnerhalb vorgenannter Frist verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen:
a) 12 Tage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Arbeiten.
b) mit dem Rechnungsdatum.
c) 4 Wochen (28 Kalendertage) nach Fertigstellung der Arbeiten, wobei kleine Restarbeiten und Beseitigung von kleinen Mängel unberücksichtigt bleiben.
Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt entsprechend der VOB 2 Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem der Auftragnehmer eine vom Architketen Unterzeichnete Abnahmebescheinigung über die Mängelfreiheit der Leistungen erhält, bzw. mit dem Tage an dem die mängelfreie Abnahmebescheinigung der Prüfstelle bei dem Auftraggeber eingeht. Ferner beginnt die Gewährleistung gern. Abnahme des vorstehenden Absatzes.
Zuschiaasfrist und Ausführunaszeit:
Der Unternehmer ist 30 Tage nach Angebotseröffnung an sein Angebot gebunden. Der Baubeginn wird gern. Vereinbarung festgelegt. Sollten jedoch Mehrkosten einer Lohnerhöhung oder Materialpreissteigerungen entstehen, wenn durch Verschulden des Bauherrn o. g. Termin zum Baubeginn nicht eingehalten werden kann, so sind die sich hieraus ergebenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu zahlen.
Pauschalpreis:
Der Angebotspreis ist ein Festpreis. Er versteht sich, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders vermerkt, einschl. Lieferung sämlticher Materialien, der An- und Abfuhr, sowie Vorhaltung der Gerüste, Schalungen, Maschinen, Geräte und Betriebsstoffe. Später eintretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden nicht berücksichtigt. In dem Pauschalpreis sind neben den üblichen, alle eventuell außergewöhnlichen Lohnzuschläge enthalten.
BAUPLANUNG - ERD- UND STAHLBETON - MAURER- UND PUTZARBEiTEN - KERNBOHRUNGEN
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