Erich Die! - KirchstraBe 2 - 56412 Stahthofen
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Der Auftragnehmer hat sich unmittelbar mit dem zuständigen Elektrizitätswerk wegen des Stromanschlußes und dem Setzen der Zwischenzähler in Verbindung zu setzen. Die Anschluß- und Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers . Wenn die Anschlußmöglichkeit für Strom mehr als 30 m vom Baugrundstück oder auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt, so sind die hieraus entstehenden Mehrksoten vom Bauherrn zu tragen.
Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu übergeben.
Während der Bauzeit bis zur Fertigstellung hat der Auftragnehmer für die Bewachung und den Schutz der Materialien und
Einrichtungsgegenstände selbst zu sorgen. Er haftet für alle ^
vorkommenden Beschädigungen seiner Arbeit, einschl. Verluste und Wv Diebstahl und hat ohne besondere Vergütung Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse (z.B. Frost, Tag- und Schichtwasser) zu treffen.^)
Der verursachte belastete und unbelastete Bauschutt ist ohne Aufforderung zu beseitigen und abzufahren. Sollte trotz schriftlicher Nachfrist des Bauherrn, Architekten oder Bauleiters, der Bauschutt nicht entfernt werden, so wird er auf Kosten des Auftragnehmers abgefahren. Die Kippgebühr trägt der Auftragnehmer .
Der Auftragnehmer hat die Pflicht, sich über den jeweiligen Bautenstand zu informieren und ggf. Terminverschiebungen mit der Bauleitung zu besprechen. Sollten Verzögerungen oder Unterbrechungen der eigenen Arbeiten durch verspätete Ausführung anderer Auftragnehmer notwendig sein, dann wird die Ausführungsfrist verlängert, ohne das dadurch ein Regressanspruch abgeleitet werden kann. gS
Alle behördliche Abnahmen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Die Bescheinigungen sind umgehend der Bauleitung ^
vorzulegen.
Rechnungen, die auf den Namen des Bauherrn lauten müssen, sind zwecks Prüfung und Weiterleitung in dreifacher Ausfertigung der Bauleitung vorzulegen.
Die dem Kostenangebot beigefügte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Anbieters sind für den Auftraggeber nicht verbindlich und können mit Absprache und Einverständnis des Autragnehmers geändert werden.
Der Gerichtsstand für Auftragnehmer und Auftraggeber ist das zuständige Amtsgericht des Auftraggebers.
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93 30-0
9330-33
9330-24
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Kto.-Nr. 209007
Kto.-Nr. 103061

